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Genfer Staatsrat Pierre Maudet hat Anspruch auf lebenslange Rente

Der Genfer Staatsrat Pierre Maudet hat ab Samstag Anspruch auf eine lebenslange Rente. Der von der Justiz wegen Vorteilsnahme verfolgte FDP-Politiker denkt aber nicht an einen Rücktritt, um diese Rente einstreichen zu können.

Agentur
sda
27.06.19 - 11:01 Uhr
Politik
Der angeschlagene Genfer Staatsrat Pierre Maudet hat ab Samstag Anspruch auf eine Rente auf Lebenszeit. Der FDP-Politiker ist seit Juni 2012 in der Regierung und 41 Jahre alt. (Archivbild)
Der angeschlagene Genfer Staatsrat Pierre Maudet hat ab Samstag Anspruch auf eine Rente auf Lebenszeit. Der FDP-Politiker ist seit Juni 2012 in der Regierung und 41 Jahre alt. (Archivbild)
Keystone/SALVATORE DI NOLFI

Spekulationen, dass er im Amt ausharre, um in den Genuss einer automatischen Rente zu kommen, weist Maudet zurück. Auf eine Frage des Westschweizer Radios RTS am Donnerstag nach einem möglichen Verzicht auf diese Rente antwortete Maudet: «Ich beanspruche sie nicht». «Ich beanspruche sie umso weniger, weil ich nicht daran denke, zurückzutreten.»

«Ich bin 41 Jahre alt und werde auch nach meiner politischen Karriere weiter arbeiten, vielleicht auf einem ganz anderen Gebiet», sagte er dem Schweizer Fernsehen SRF am Mittwoch. Die Rente erhalte er nur, wenn er es verlange.

Er erachte den Stichtag für den Rentenanspruch nicht als wegweisendes Datum, sagte der Staatsrat dem Genfer Lokalradio Radio Lac. Maudets Zeithorizont reicht bis 2023, dem Jahr, in dem er seine Amtszeit beenden wird. «Ich bleibe, weil ich vom Genfer Stimmvolk gewählt wurde», sagte Maudet.

7400 Franken pro Monat

In Genf sieht das Gesetz eine lebenslange Rente für Ratsmitglieder nach sieben Jahren in der Exekutive vor. Im Falle des Ausscheidens der Regierung könnte Maudet somit eine jährliche lebenslange Rente von fast 89'000 Franken im Jahr oder 7400 Franken pro Monat erhalten. Eine «schockierende Situation», räumt Maudet ein.

Aber er erinnerte auch daran, dass der Genfer Staatsrat 2013 und 2017 wie andere Kantone vorgeschlagen habe, diese Regelung zu überprüfen. Das Gesetz stamme noch aus einer Zeit, in der die Menschen den Staatsrat im Alter von etwa 60 bis 65 Jahren verliessen. «Das ist offensichtlich nicht mehr angemessen», sagte er. Maudet ist seit Juni 2012 in der Regierung und 41 Jahre alt.

Krise in Regierung und Partei

Gegen ihn läuft ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Vorteilsnahme im Zusammenhang mit einer Luxusreise nach Abu Dhabi im Jahr 2015. Die Affäre führte zu einer schweren Regierungskrise in Genf. Eine Neuverteilung der Departemente war die Folge: Der Freisinnige musste sowohl die gesamte Sicherheitspolitik als auch das Regierungspräsidium abgeben. Nur der Wirtschaftsförderung steht Maudet noch vor.

Das Vertrauen der Parteiführung auf kantonaler und nationaler Ebene hat der einstige Hoffnungsträger des Freisinns seit Langem verspielt. Nur die Basis der FDP Genf unterstützt ihn weiterhin.

Wiederkehrende Rücktrittsforderungen wies der angeschlagene Staatsrat standhaft zurück. Maudet räumt zwar ein, Fehler begangen zu haben, ist aber der Ansicht, dass er keine strafbaren Handlungen begangen hat. Er sagte stets, politischem Druck nicht nachgeben zu wollen.

Zum Rücktritt zwingen kann man den Staatsrat nicht. Der Kanton Genf kennt - wie die meisten anderen Kantone - kein Amtsenthebungsverfahren für Regierungsmitglieder.

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“Genau hier liegt der Hund begraben“

Politiker bringen es nicht fertig, eine vernünftige AHV und BVG Revision auf die Beine zu stellen. Sie bringen unprofessionelle Vorschläge und jammern, reden von Wasser trinken und selber trinken sie Champagner. Der der Fall Maudet geht in die gleiche Richtung, sie sorgen in erster Linie für sich selbst (Kaste).

Finden Sie das richtig?

Das gleiche bei den Ruhegehältern. Wenn man im Alter zwischen 50 und 55 Bundesrätin oder Bundesrat wird und mit 60 oder 62 bereits in den Ruhestand wechselt, erhält man bereits ein Ruhegehalt von 250'000 CHF. Die Freizügigkeitsleistungen die auf einem Freizügigkeitskonto liegen (circa 500‘000.00), kann er oder sie diese dann auch noch beziehen.

Die Politiker gehören den gesetzlichen Vorschriften der AHV und BVG unterstellt. Eine 3. Säule für die frühzeitige Pensionierung als Übergangsrente können sie sich selber finanzieren. Höheres Rentenalter auch für Politiker und für alle eine flexible Pensionierung, je nach Branche mit alter 60 bis 67 ohne zu grosse Einbussen.

Die Einzahlung der Sparbeiträge im BVG müsste analog der AHV Beiträge angepasst werden, (Geburtsjahr +21). Ein Durchschnittssatz der Sparbeiträge von 12,5 % (20 bis 65) für den Sparteil, würde für klare Verhältnisse sorgen. Die monatliche Rente der AHV gehörte für verheiratete um 225.00 CHF und für Alleinstehende um 150.00 CHF erhöht. Punkt. Aus. Amen. Beginn 01.01.2020. Die AHV und die BVG Renten gehörten zu 50 % von den Steuern befreit. Der Eigenmietwert gehört abgeschafft.

hak

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