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Internetüberwachung: Beschwerde von Kritikern abgewiesen

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ist zu Recht nicht auf das Begehren von sieben Privatpersonen und des Vereins Digitale Gesellschaft eintreten, die die Unterlassung der Funk- und Kabelaufklärung forderten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Agentur
sda
12.06.19 - 12:00 Uhr
Politik
Der Verein Digitale Gesellschaft kritisiert, dass mit der Kabelaufklärung der gesamte Fernmeldeverkehr überwacht wird. (Symbolbild)
Der Verein Digitale Gesellschaft kritisiert, dass mit der Kabelaufklärung der gesamte Fernmeldeverkehr überwacht wird. (Symbolbild)
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die Organisation Digitale Gesellschaft und die weiteren Beschwerdeführer kritisieren, dass mit der Aufklärung durch den NDB ihre Grundrechte verletzt würden. Mit der Funk- und Kabelaufklärung würde nicht ein bestimmter Teilnehmer überwacht, sondern der gesamte Fernmeldeverkehr.

Weil auch ein Grossteil der inländischen Kommunikation über Server im Ausland erfolge, würden sich die Überwachungsmassnahmen nicht auf das Ausland beschränken. Der NDB darf seit September 2017 die Internetkommunikation überwachen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte lediglich zu prüfen, ob der NDB zu Recht nicht auf das Begehren der Beschwerdeführer eingetreten ist. Es ist in einem am Mittwoch publizierten Urteil zum Schluss gelangt, dass die Beschwerde letztlich eine abstrakte Normenkontrolle zum Ziel habe.

Keine besondere Betroffenheit

Um eine Beschwerde einreichen zu können, muss man gemäss Bundesverwaltungsgericht stärker als die Allgemeinheit von der umstrittenen Aufklärung betroffen sein. Dies sei vorliegend nicht der Fall.

Zudem bestehe ein anderer Rechtsweg, wenn jemand der Ansicht sei, von einer unberechtigten Aufklärung betroffen zu sein. Jede Person könne auf der Basis des Datenschutzgesetzes von Behörden Auskunft darüber verlangen, ob und welche Daten über sie gespeichert und bearbeitet würden.

In Zusammenhang mit dem NDB könne die Auskunft jedoch aufgeschoben werden, wenn überwiegende Geheimhaltungsinteressen bestünden.

In einer Stellungnahme vom Mittwoch bezeichnet der Verein Digitale Gesellschaft das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts als mutlos. Das Bundesverwaltungsgericht habe sich der Verantwortung entzogen, sich inhaltlich mit der anlasslosen und verdachtsunabhängigen Massenüberwachung durch den Geheimdienst auseinanderzusetzen, schreibt die Organisation. Sie will das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.

Der Verein Digitale Gesellschaft weist in seiner Medienmitteilung weiter darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht nicht nur Beschwerdeinstanz sei. Vielmehr sei es auch dafür zuständig, Aufträge zur Kabelaufklärung zu genehmigen. Diese Entscheide werden nicht veröffentlicht. (Urteil A-6143/2017 vom 04.06.2019)

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