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Seco muss Daten zu Kriegsmaterialexporten herausgeben

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) muss einem WOZ-Journalisten bekannt geben, welche in der Schweiz ansässigen Firmen 2014 ein Gesuch für eine Kriegsmaterial-Ausfuhr gestellt haben. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des zuständigen Departements abgewiesen.

Agentur
sda
24.04.19 - 11:52 Uhr
Politik
Kriegsmaterialexport ist gemäss Bundesgericht keine absolute Geheimsache. (Archivbild)
Kriegsmaterialexport ist gemäss Bundesgericht keine absolute Geheimsache. (Archivbild)
KEYSTONE/ADRIEN PERRITAZ

Das Bundesgericht stützt in einem am Mittwoch publizierten Urteil den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses kam im März vergangenen Jahres zum Schluss, dass ein erhöhtes öffentliches Informationsinteresse an den umstrittenen und grundsätzlich bewilligungspflichtigen Kriegsmaterialexporten bestehe.

Die Exporte seien immer wieder Gegenstand von kontroversen Debatten in Öffentlichkeit und Politik. Die Medien leisteten in diesem Zusammenhang einen wesentlichen Beitrag zur Kontrolle behördlicher Tätigkeiten, schrieb das Bundesverwaltungsgericht. Es sei Aufgabe der Medien, darüber zu berichten, ob die staatlichen Kontrollorgane ihren Pflichten nachkämen.

Das Seco hatte dem Journalisten der «Wochenzeitung» (WOZ) die Herausgabe der gewünschten Daten von Anfang an verweigert. Es stellte sich auf den Standpunkt, gemäss Kriegsmaterialgesetz ausschliesslich die Geschäftsprüfungskommission der eidgenössischen Räte über die Einzelheiten der Kriegsmaterialausfuhr zu orientieren.

Die demokratisch legitimierte Kontrolle sei einzig durch die Geschäftsprüfungskommission vorzunehmen und nicht durch die Öffentlichkeit, argumentiert das Seco. Es machte zudem aussen- und sicherheitspolitische Gründe geltend.

Interessen der Schweiz nicht gefährdet

Das sieht das Bundesgericht anders. Es sieht die Interessen der Schweiz nicht gefährdet. Wenn keine konkreten Geschäftsgeheimnisse geltend gemacht werden können, muss das Seco die Namen der Firmen nennen.

Die WOZ ist über das Urteil des Bundesgerichts erfreut, wie es in einer Medienmitteilung vom Mittwoch heisst. Damit werde das Interesse der Bevölkerung an Transparenz höher gewichtet als jenes der Waffenlobby.

Der WOZ-Journalist Jan Jirat hatte das Gesuch an das Seco nach dem Auftauchen von Handgranaten des bundeseigenen Rüstungsbetriebs Ruag im Bürgerkrieg in Syrien gestellt. (Urteil 1C_222/2018 vom 21.03.2019)

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Die Ruag und andere Kriegsgewinnler exportieren Kriegsgeräte an kriegführende Nato Staaten und auch in das Pulverfass des Nahen Ostens. Da muss Transparenz herrschen, trotzdem die bundeseigene Ruag und die anderen Kriegsmaterialproduzenten für solche Exporte jeweils den Segen des Gesamtbundesrates erhalten, der christlichen, bürgerlichen, sozialdemokratischen Regierung. Vielleicht wird die Ruag auch wieder an der Waffenmesse in Abu Dhabi dabei sein, wie 2015 als sie den Cobra Minenwerfer dort präsentierte, der bis heute nicht funktioniert. Zu erinnern ist, schon seit 2013 war der Bürgerkrieg im Jemen im Gange der dann im März 2015 eskalierte mit der Militärintervention von der von Saudi-Arabien angeführten Militärallianz mit Ägypten, Bahrain, Katar, Kuwait, den Vereinigten Arabischen Emirate, Jordanien, Marokko, Sudan und Senegal. Die Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich und Grossbritannien unterstützten diesen Krieg logistisch. Der Krieg im Syrien war auch schon seit vier Jahre im Gange als die Ruag in Abu Dhabi 2015 an der Waffenmesse teilnahm, der Krieg in Afghanistan seit 2001, der Bürgerkrieg in Somalia seit 1991. Krieg ist ein Geschäft, das Millionen Flüchtlingen und unbeschreibliches Elend produziert. Krieg ist auch für die Nationalbank, Banken Versicherungen und Pensionskassen ein lukratives Geschäft, deshalb investieren diese Institutionen Gelder in Unternehmen der Rüstungsindustrie, sogar meine Pensionskasse der SBB und die Pensionskasse der Stadt Zürich.

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