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Mangelhafte Deklaration von Allergenen bei Take-away Lebensmitteln

Die Schweizer Kantonschemiker bemängeln unverpackt verkaufte Lebensmittel: In 55 Prozent wurden die rechtlichen Vorgaben nicht erfüllt, was die Deklaration allergener Inhaltsstoffe betrifft.

Agentur
sda
21.03.19 - 13:03 Uhr
Politik
Allergietest in einer Arztpraxis: Allergene in Lebensmitteln können gefährlich sein. (Symbolbild)
Allergietest in einer Arztpraxis: Allergene in Lebensmitteln können gefährlich sein. (Symbolbild)
KEYSTONE/AP/DANIEL ROLAND

In der Schweiz seien rund drei Millionen Menschen von Allergien und Intoleranzen betroffen, besonders häufig Kinder und Jugendliche, heisst es in der Mitteilung des Verbandes der Kantonschemiker Schweiz vom Donnerstag.

Das Ergebnis der schweizweit 1100 Inspektionen, die im vergangenen Jahr zum Beispiel bei Take-aways, Kantinen, Bäckereien, Spitälern und Restaurants durchgeführt wurden, sei deshalb «sehr unbefriedigend». Bei 18 Prozent der kontrollierten Betriebe wurden demnach gar keine Angaben zu den Allergenen gemacht.

Viele Betriebe seien sich ihrer Pflichten und ihrer Verantwortung nicht oder nur unzureichend bewusst, heisst es. Dies kann tragische Folgen haben, wie ein Fall in Grossbritannien zeige. Dort starb 2016 ein Mädchen nach dem Verzehr eines ungenügend deklarierten Fastfood-Gerichts. Die Verantwortlichen des Betriebes seien wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Deklaration auf Speisekarte oder via Personal

Bei verpackten Lebensmitteln müssen Zutaten, die Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen können, auf der Etikette angegeben sein, schreiben die Kantonschemiker.

Diese Pflicht gelte grundsätzlich auch bei unverpackten Lebensmitteln, wie sie beispielsweise in Restaurants, Kantinen, Spitälern, Takeaway, Bäckereien, Käsereien oder Metzgereien abgegeben werden. Die Deklaration könne beispielsweise auf einer gut sichtbaren Speisekarte oder Tafel aber auch mündlich via Personal erfolgen.

In der Lebensmittelgesetzgebung sind vierzehn Zutaten festgelegt, die Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen können, wie es in der Mitteilung heisst: Glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch, Hartschalenobst, Nüsse, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid, Sulfite, Lupinen und Weichtiere.

Bei den beanstandeten Betrieben sei die Behebung der Mängel angeordnet worden. Das Thema werde weiterhin gezielt überprüft.

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