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Mörder muss Freiheitsstrafe von 19 Jahren ganz absitzen

Ein von der Berner Justiz im Jahr 2006 wegen Mordes verurteilter Mann muss seine Freiheitsstrafe von 19 Jahren vollumfänglich absitzen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Ablehnung der vorzeitigen bedingten Entlassung abgewiesen.

Agentur
sda
14.03.19 - 12:00 Uhr
Politik
Das Bundesgericht erachtet die bedingte Entlassung eines Mörders als zu gefährlich. (Archivfoto)
Das Bundesgericht erachtet die bedingte Entlassung eines Mörders als zu gefährlich. (Archivfoto)
KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Das Bundesgericht hält in seinem am Donnerstag veröffentlichten Urteil fest, das Berner Obergericht sei zurecht davon ausgegangen, dass das Risiko für weitere Straftaten gross sei. Der gebürtige Iraner habe sich bisher geweigert eine Therapie zu machen. Auch habe er bisher keine Reue oder Einsicht gezeigt.

Der heute 66-Jährige hatte im Dezember 2002 seine Ehefrau mit einem Schuhbändel erdrosselt. Der ehemalige Militärrichter und Judo-Sportler war bereits im Iran gewalttätig gegenüber seiner Familie gewesen. Nach der Flucht in die Schweiz wuchsen die tyrannischen Machtansprüche gegenüber seiner Frau und den vier Kindern.

Rund drei Wochen vor der Ermordung seiner Ehefrau war der Mann erstinstanzlich wegen versuchter Vergewaltigung derselben und Hausfriedensbruchs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt worden. Das ordentliche Strafende der Gesamtstrafe fällt auf Juni 2021.

In einem Gutachten vom Herbst 2014 kam der Experte zum Schluss, dass der Verurteilte an einer narzisstischen und paranoiden Persönlichkeitsstörung leide. Zudem wurden akzentuierte dissoziale Persönlichkeitszüge diagnostiziert.

Nicht nur für eine zukünftige Partnerin sieht das Bundesgericht eine Gefahr. Auch für die Kinder des Verurteilten bestehe ein gewisses Sicherheitsrisiko. Die Behörden gehen gemäss Urteil davon aus, dass der Mann seine Kinder von seiner Tatversion überzeugen wollen könnte, nämlich dass es ein Unfall gewesen sei. Sie rechnen damit, dass eine Distanzierung oder Ablehnung der Kinder zu einer heftigen Reaktion führen könnte. (Urteil 6B_32/2019 vom 28.02.2019)

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