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Bund will Entgelt für Benutzung des Schienennetzes ab 2021 senken

Der Trassenpreis im Bahnverkehr - das Entgelt für die Benutzung des Schienennetzes - soll ab 2021 gesenkt werden, um rund 90 Millionen Franken im Jahr. Der Bund will damit namentlich den regionalen Personenverkehr und den Güterverkehr entlasten.

Agentur
sda
04.03.19 - 11:58 Uhr
Politik
Der Bund will den Trassenpreis senken, den Bahnunternehmen den Infrastrukturbetreibern für das Benutzen des Schienennetzes bezahlen müssen. Zunächst können sich die betroffenen Kreise dazu äussern (Themenbild)
Der Bund will den Trassenpreis senken, den Bahnunternehmen den Infrastrukturbetreibern für das Benutzen des Schienennetzes bezahlen müssen. Zunächst können sich die betroffenen Kreise dazu äussern (Themenbild)
KEYSTONE/URS FLUEELER

Unternehmen, die Züge in der Schweiz fahren lassen, müssen den Betreibern der Infrastruktur für die Nutzung des Schienennetzes ein Entgelt abliefern. Gemäss Eisenbahngesetz muss jeder Zug die Kosten decken, die er verursacht.

Diese Kosten seien nun aber gesunken, etwa dank Effizienzsteigerung und Automatisierungen, schreibt das Bundesamt für Verkehr (BAV) in einer Mitteilung vom Montag. Es will deshalb den Trassenpreis ab 2021 nach unten anpassen. Dadurch könnte zum Einen der Regionalverkehr um gut 30 Millionen Franken im Jahr entlastet werden.

Profitieren würden zum Andern der Fern- und der Güterverkehr. Für beide Sparten würde die Entlastung auf je 20 bis 30 Millionen Franken jährlich betragen. Nach den Vorstellungen des Bundes soll diese Entlastung den Kundinnen und Kunden zugute kommen respektive dem Bund und den Kantonen, die Leistungen im Bahnverkehr einkaufen.

Das BAV hat dazu eine Revision der Netzzugangsverordnung bis Ende April in eine Konsultation gegeben. Nach der Auswertung der Antworten wird der Bundesrat über die Senkung der Trassenpreise entscheiden.

Die Netzzugangsverordnung soll noch in einem weiteren Punkt angepasst werden. Der Bund schlägt vor, den Lärmbonus für leise Güterzüge für vier weitere Jahre auszurichten, auch wenn laute Güterzüge ab Anfang 2020 mit neuen Grenzwerten verboten sein werden.

Die EU setze das Verbot aber erst später um, schreibt das BAV. Deshalb sei der Bonus als Anreiz, laute Bremsen auf leise umzurüsten, wichtig. Der Bonus wird nur ausbezahlt, wenn alle Wagen eines Zuges leise Bremsen haben - ein «lauter» Wagen kann den Effekt der leisen Bremsen erheblich verringern.

Zudem plant das BAV für lange Güterzüge neu einen Rabatt beim Trassenpreis. Damit will es die effiziente Nutzung der Neat fördern.

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