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SP sammelt Unterschriften für Deckelung der Krankenkassenprämien

Versicherte sollen nicht mehr als zehn Prozent ihres Einkommens für Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Diese Deckelung will die SP mit einer Volksinitiative erreichen. Auf kantonaler Ebene verbuchten gleichlautende Initiativen unterschiedliche Erfolge.

Agentur
sda
26.02.19 - 14:00 Uhr
Politik
In Zukunft soll niemand mehr als zehn Prozent des verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien bezahlen müssen. Das will die SP Schweiz mit der Prämienentlastungsinitiative erreichen. Am Dienstag startete die Partei mit dem Sammeln der Unterschriften.
In Zukunft soll niemand mehr als zehn Prozent des verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien bezahlen müssen. Das will die SP Schweiz mit der Prämienentlastungsinitiative erreichen. Am Dienstag startete die Partei mit dem Sammeln der Unterschriften.
KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Krankenkassenprämien bereiten vielen Schweizern Sorgen - die Zahl derjenigen, welche sich wegen nicht bezahlter Krankenkassenprämien verschulden, nimmt jedes Jahr um ein bis zwei Prozent zu.

Dem will die SP Einhalt gebieten. Sie verlangt mit einer am Dienstag lancierten Volksinitiative, dass Versicherte nicht mehr als zehn Prozent ihres Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Heute sind es gemäss neusten Zahlen des Bundesamts für Gesundheit durchschnittlich 14 Prozent.

Ausgleich funktioniert laut Initianten nicht

Das Problem liegt laut den Initianten bei der sich öffnenden Schere zwischen steigenden Krankenkassenprämien und den individuellen Prämienverbilligungen. Diese wurden 1996 als Gegenstück zu der vom Einkommen unabhängigen Kopfprämie eingeführt. Deren Finanzierung teilen sich der Bund (7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung) und die Kantone.

Nur: «Dieser soziale Ausgleich findet immer weniger statt», sagte Reto Wyss, Zentralsekretär des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), vor den Medien in Bern. Die Entwicklung der Prämien, welche steigen, habe sich von der Entwicklung der Prämienverbilligung entkoppelt.

Elf Kantone würden heute weniger Mittel für Prämienverbilligungen ausgeben also noch vor zehn Jahren, sagte Wyss. Dies «trotz des starken Bevölkerungswachstums und des noch stärkeren Prämienwachstums», sagte Wyss.

Daneben habe sich auch die Anzahl derjenigen Personen reduziert, welche Anspruch auf eine Verbilligung haben. «Im Jahr 2010 erhielten 23 Prozent eine Prämienverbilligung, 2017 waren es noch 18 Prozent», sagte er.

Gysi: «Das Geld ist vorhanden»

Mit der Initiative sollen nun die Mittel für die Prämienverbilligungen erhöht werden. Die SP rechnet mit Mehrkosten von drei bis vier Milliarden Franken, wie Barbara Gysi, Nationalrätin und Vizepräsidentin der SP Schweiz, an der Medienkonferenz sagte. Diese müssen dem Initiativtext zufolge zu mindestens zwei Dritteln durch den Bund finanziert werden, den Rest tragen die Kantone.

«Das Geld ist vorhanden», sagte Gysi mit Verweis auf den Überschuss von fast drei Milliarden Franken, welchen der Bund im vergangenen Jahr erzielt hatte. Es sei nun eine Frage des politischen Willens, wo dieses Geld eingesetzt werde.

«Kranke verzichten wegen Kosten auf Arztbesuch»

Mit der Prämien-Entlastungs-Initiative werde das Versprechen eingelöst, welches mit der Einführung der individuellen Prämienverbilligungen eigentlich gemacht worden sei, ergänzte Angelo Barille, Zürcher Nationalrat und Arzt - nämlich, die unteren und mittleren Einkommen zu entlasten.

«Ich erlebe es in der Praxis, dass Menschen aus Kostengründen die höchste Franchise wählen. Und wenn sie dann krank werden, verzichten sie auf einen Arztbesuch, um Kosten zu sparen», erzählte er.

Heute hänge die Frage, ob man Anspruch auf eine Verbilligung habe und wie hoch dieser sei, vom Wohnkanton ab, sagte Barille zudem. Mit der Initiative solle daher auch die Praxis in den Kantonen harmonisiert werden.

Steuerbares Einkommen massgebend

Die Initiative verlangt, dass Artikel 117 der Bundesverfassung über die Kranken- und Unfallversicherung um einen Artikel ergänzt wird. Darin soll stehen, dass die von den Versicherten zu übernehmenden Prämien höchstens «zehn Prozent des verfügbaren Einkommens» betragen darf.

Dieses verfügbare Einkommen definieren die Initianten als die im Steuerrecht definierten steuerbaren Einkünfte etwa aus Nettolohn, Einnahmen aus Zinsen und Mieteinkünften. Zudem solle ein Fünftel des Reinvermögens dazugezählt werden - Kinder und Haushalte mit alleinerziehenden Elternzeilen sollen abzugsfähig sein. Als Anspruchsobergrenze wurden 148'200 Franken definiert.

Unterschiedliche Erfolge in Kantonen

Gleichlautende Initiativen waren auf kantonaler Ebene unterschiedlich erfolgreich. Der Kanton Waadt hat im vergangenen Jahr per 1. September die Deckelung der Krankenkassenprämien bei zehn Prozent des Einkommens festgelegt. Die Waadtländer Nationalrätin und Ärztin Brigitte Crottaz wertete die Umstellung an der Medienkonferenz als eine «richtige Revolution», welche vor allem die Situation der Mittelklasse verbessere.

In den Kantonen Basel-Land und Aargau hingegen wurden im November 2018 respektive im Mai 2017 gleichlautende Initiativen vom Volk abgelehnt. Dort habe man gesagt, dass man bei der Bildung sparen wolle, sagte Gysi dazu gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. «Das ist natürlich keine gute Sache.»

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