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Anklage fordert bedingte Geldstrafe für ehemaligen Wachtmeister

Der ehemalige Wachtmeister Johan Cosar soll für seinen Einsatz bei einer christlichen Miliz in Syrien zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen und einer Busse von 2200 Franken verurteilt werden. Dies forderte der Ankläger vor dem Militärgericht in Bellinzona.

Agentur
sda
21.02.19 - 14:39 Uhr
Politik
Ein ehemaliger Wachtmeister soll wegen fremden Militärdienstes in Syrien zu bedingten Geldstrafen verurteilt werden, forderte der Ankläger der Militärjustiz am Donnerstag in Bellinzona. (Archivfoto)
Ein ehemaliger Wachtmeister soll wegen fremden Militärdienstes in Syrien zu bedingten Geldstrafen verurteilt werden, forderte der Ankläger der Militärjustiz am Donnerstag in Bellinzona. (Archivfoto)
KEYSTONE/TI-PRESS/ALESSANDRO CRINARI

Für den ebenfalls angeklagten Cousin von Cosar hat der Auditor eine bedingte Geldstrafe von 70 Tagessätzen und eine Busse von 1500 Franken beantragt. Die Verteidiger der beiden Tessiner plädierten auf Freispruch. Das Militärgericht wird sein Urteil am Freitag bekannt geben.

Johan Cosar wurde in St. Gallen geboren und wuchs in Locarno auf. Seine Eltern sind assyrischer Abstammung und damit Christen. Nach dem arabischen Frühling 2011 reiste Cosar nach Syrien, um sich dort vor Ort über die Situation seiner Familie zu informieren.

Ende 2012 kam die Terrormiliz IS immer näher an die christlichen Ortschaften im Norden Syriens heran. Zusammen mit weiteren Personen formierte Cosar deshalb die christliche Miliz Syriac Military Council (SMC), in der er von 2013 bis 2015 im Einsatz stand. Dies geschah ohne die Bewilligung des Bundesrates, was für einen legalen Kampfeinsatz eines Schweizer Soldaten im Ausland notwendig gewesen wäre.

Der Cousin Cosars wurde 1989 in Locarno geboren und hat an der Universität Lausanne Kriminalwissenschaften studiert. Er lebt derzeit in Genf. Die Anklage wirft ihm vor, in der Schweiz eine nicht bestimmte Anzahl von Personen für die Miliz SMC rekrutiert zu haben. Dafür postete er Aufrufe in den sozialen Medien.

Aufgrund eines Sport-Unfalls ist er vom Militärdienst freigestellt worden. In seiner Befragung durch das Gericht sagte er, dass kein Schweizer das Land Richtung Syrien verlassen habe.

Die den Männern vorgeworfenen Taten fallen gemäss Militärstrafgesetz unter den Straftatbestand des fremden Militärdienstes.

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