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Seedorf kritisiert den Kanton wegen Neueinzonungen

Der Kanton blockiere Einzonungen und stehe der Gemeinde auf den Füssen, lautet der Tenor in Schmerikon. Der Kanton müsse sich ans Gesetz halten und habe kaum Spielraum, heisst es derweil in St. Gallen.

04.02.19 - 20:19 Uhr
Politik
In der Chürzi will die Gemeinde Schmerikon Bauland schaffen. Das Baudepartement hat den Teilzonenplan abgeschmettert.
In der Chürzi will die Gemeinde Schmerikon Bauland schaffen. Das Baudepartement hat den Teilzonenplan abgeschmettert.
BILD MARKUS TIMO RÜEGG

In Schmerikon gehen die Wogen hoch. Gemeinde und Kanton liegen sich wegen Einzonungen in den Haaren. Dies nachdem das St. Galler Baudepartement die Teilzonenpläne abgeschmettert hat. Als Erklärung für den Schwund der Bevölkerung im Seedorf führt der Gemeindepräsident Félix Brunschwiler an, dass es in Schmerikon an Bauland mangle: «Der Kanton steht uns auf den Füssen und zeigt eine sehr seltsame Haltung bezüglich Neueinzonungen in unserer Gemeinde.» Es sei befremdend und nicht nachvollziehbar, wie das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Einzonungen blockiere und sich auf die Seite der Einsprecher gegen die Teilzonenpläne stelle. Der Kanton anerkenne nicht, dass das Linthgebiet eine Wachstumsregion sei, die finanzkräftige Zuzüger anziehe – was auch aus volkswirtschaftlicher Sicht wichtig sei.

Nach altem Recht und Baugesetz

Bruno Thürlemann, Leiter der Ortsplanung beim Amt für Raumplanung und Geoinformation, überrascht der Entscheid des Baudepartements nicht: «Es war zu erwarten, dass die Rekurse gutgeheissen würden. Die aktuelle Rechtslage und Gerichtsentscheide haben kaum einen anderen Schluss zugelassen». Er kann dennoch nachvollziehen, dass Gemeinden versucht hätten, Teilzonenpläne noch nach altem Recht, auf Basis des alten Baugesetzes, zu erlassen. Mit dem revidierten Raumplanungsgesetz, dem vom Bundesrat genehmigten kantonalen Richtplan und – erschwerend für den Kanton St. Gallen – der fast gleichzeitigen Inkraftsetzung des neuen Planungs- und Baugesetzes sei «die Raumplanungswelt aber enorm komplex geworden».

«Das Amt stellt sich auf die Seite der Einsprecher. Das ist befremdend, nicht nachvollziehbar.»

Félix Brunschwiler, Gemeindepräsident in Schmerikon


«Vor allem für das Ausscheiden neuer Bauzonen sind die Anforderungen nochmals gestiegen, auch hinsichtlich der Berücksichtigung von Planungsgrundlagen», betont Thürlemann: «Es darf also vermutet werden, dass die Teilzonenpläne auch dann nicht hätten genehmigt werden könnten, wenn kein Rekurs gegen den Entscheid des Schmerkner Gemeinderats eingegangen wäre.»
Die generelle Kritik, Neueinzonungen in den Gemeinden zu blockieren, weist Thürlemann entschieden zurück: «Wir müssen die aktuellen Rechtsgrundlagen beachten, Spielraum hat der Kanton als Genehmigungsbehörde leider kaum.» Auch dass das Amt ein Wachstum der Bevölkerung in der Region Zürichsee-Linth verhindere, sei gleichsam nicht korrekt: «Das Linthgebiet verfügt durchaus noch über Siedlungsreserven, die ein angemessenes Wachstum der Bevölkerungszahl am Obersee erlauben», sagt Thürlemann: «Das Raumplanungsrecht verlangt in erster Priorität ohnehin die Innenentwicklung. Ob Bedarf für weiteres Bauland ausgewiesen werden kann, wird sich in der Zonenplanrevision zeigen.»
Anders gestaltet sich die Situation in Rapperswil-Jona. Bauchef Thomas Furrer schätzt die Baulandreserven in der Stadt wie folgt ein: «Für die nächsten Jahre bis 2025/2030 sind die Reserven ausreichend, für die Aufnahme der Bevölkerungsentwicklung bis 2040 nicht mehr.» Das Amt stelle sich aus seiner Sicht nicht auf die Seite der Einsprecher: «Entschieden wird jedes Planungsgeschäft im Einzelfall aufgrund der Sachlage und der Interessenabwägung. Der Gemeinde kommt immer noch ein grosser Ermessensspielraum zu.»

Entwicklung fernab der Zentren

Die übergeordnete Raumkonzeption sei entscheidend, meint der Bauchef: Die Stadt sei im kantonalen Richtplan dem Raumtyp urbaner Verdichtungsraum zugewiesen. Und just dieser müsste entwickelt werden. Die Stadt Rapperswil-Jona habe aus der kantonalen Gesamtsicht eine Option für zusätzliches Siedlungsgebiet von rund 32 Hektaren für die Wohnnutzung. «Bei uns wären also Einzonungen für die Entwicklung strategisch richtig und anzustreben.»
«Leider geschieht die Entwicklung immer noch viel zu viel fernab der Zentren», konstatiert Furrer: Der Kanton soll sachlich richtig entscheiden und auch einmal mit Blick auf die funktionalen Räume in der Region argumentieren. «Es macht wirklich keinen Sinn, dass jede Gemeinde immer nur auf sich und für sich schaut.» Der kantonale Richtplan definiere den rechtlich zulässigen und politisch abgestützten Rahmen. «Jede Gemeinde hat ihre eigenen Zukunftsperspektiven und Chancen. Die müssen nicht immer im Wachstum liege.»

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