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Grünes Licht fürs Jugendzentrum

Die Stadt gewinnt vor dem Verwaltungsgericht. Dieses hat eine Beschwerde von Architekten abgewiesen.

02.02.19 - 04:30 Uhr
Politik
Jetzt können die Arbeiten in Angriff genommen werden: Die frühere Militärwerkstatt soll zum Jugendzentrum umgebaut werden.
Jetzt können die Arbeiten in Angriff genommen werden: Die frühere Militärwerkstatt soll zum Jugendzentrum umgebaut werden.
BILD ARCHIV

Im Herbst gab es lange Gesichter in Rapperswil-Jona: Das St. Galler Verwaltungsgericht bremste die Stadt beim Jugendzentrum aus. Damit verzögerte sich der Bau des Zentrums auf dem Zeughausareal in Rapperswil. Ein Planungsbüro hatte geklagt, weil die Stadt die Offerte eines Konkurrenten berücksichtigte.
Gegen die Vergabe der Planerarbeiten an das Architekturbüro Piceci aus Rapperswil-Jona hatte sich eine Arbeitsgemeinschaft von zwei weiteren lokalen Architekturbüros gewehrt. Der Grund: Die Stadt habe bei der Offertbeurteilung nicht bei allen Planungsbüros den selben Leistungsumfang berücksichtigt. Das Vorprojekt war im Vorfeld der Volksabstimmung an das Architekturbüro Piceci vergeben worden. Dieses hatte die Arbeiten daraufhin pflichtgemäss erledigt.

Kosten des Vorprojekts im Visier

Bei der nun erfolgten Vergabe der nächsten Planerarbeiten offerierte Piceci logischerweise ohne die Kosten des Vorprojekts, die nun klagenden Konkurrenten von Wissmann Architekten und Ziegler und Partner jedoch mit. Weil Piceci insgesamt das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben hatte und ohne Kosten des Vorprojekts kalkulierte, erhielt das Büro den Zuschlag. Hätte man bei der Konkurrenz die Kosten für das Vorprojekt auch abgezogen, hätte der Zuschlag an die Arbeitsgemeinschaft erfolgen müssen, lautete die Argumentation der Beschwerdeführer.
Nun hat das St. Galler Verwaltungsgericht einen Entscheid gefasst, ohne auf die eigentliche Streitfrage einzugehen: Es tritt nicht auf die Beschwerde der Architekten ein, weil diese gar nicht befugt seien, Beschwerde einzureichen.

«Wir haben bei der Vergabe korrekt gehandelt. Die Stadt hat alles richtig gemacht.»
Cemi Thoma, Ressortleiter Bau


Mit Freude nimmt Cemi Thoma, Ressortleiter Bau und Liegenschaften in Rapperswil-Jona, diesen Entscheid des Gerichts auf: «Damit wird klar, dass wir bei der Vergabe korrekt gehandelt haben und die Stadt alles richtig gemacht hat.» Mit Bedauern nimmt Linus Hofmann, Rechtsanwalt der Beschwerdeführer, das Urteil zur Kenntnis: «Wir werden das Verfahren nicht ans Bundesgericht weiterziehen.» Damit kann der Bau des neuen Jugendzentrums auf dem Zeughausareal in Angriff genommen werden, nachdem die Stimmbürger im Frühling Ja zu einem 3-Millionen-Kredit gesagt hatten. Thoma rechnet damit, dass im Jahr 2020 das neue Jugendzentrum eröffnet und der heutige Standort des alten Zentrums als möglicher Ort für eine Abfallsammelstelle zügig an die Hand genommen werden kann.

Nicht zur Beschwerde befugt

Die Stadt begründete ihren Antrag auf Nichteintreten mit der Ausschreibung in Form eines Einladungsverfahrens. Dieses schliesse ein Angebot durch eine Bietergemeinschaft aus: Es sei nie die Rede davon gewesen, dass Arbeitsgemeinschaften eingeladen würden. Die Ziegler und Partner Architekten seien nicht eingeladen worden und deshalb auch nicht berechtigt gewesen, ein Angebot abzugeben.
Die Wissmann Architekten hätten nur ein Angebot in eigenem Namen einreichen dürfen, da die Stadt die Arbeiten nur durch die eingeladenen Unternehmen persönlich ausgeführt haben wollte. Das Angebot der Beschwerdeführer entspreche nicht den Vorgaben des Verfahrens. Es belege, dass die Wissmann Architekten nicht in der Lage seien, die Arbeiten zu erbringen.
Die Beschwerdeführer hätten keine reellen Chancen auf die Erteilung des Zuschlags an sie, heisst es im Entscheid des Verwaltungsgerichts: Sie seien dementsprechend nicht zur Erhebung der Beschwerde befugt.

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