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Economiesuisse hebt Vorteile des Rahmenabkommens hervor

Der Wirtschaftsdachverband economiesuisse befürwortet das ausgehandelte Rahmenabkommen mit der EU. Es ist allerdings ein «Ja, aber»: Die Verbandsspitze fordert Klärungen.

Agentur
sda
31.01.19 - 13:29 Uhr
Politik
Economiesuisse-Präsident Heinz Karrer und Direktorin Monika Rühl heben die Vorteile des institutionellen Abkommens mit der EU hervor.
Economiesuisse-Präsident Heinz Karrer und Direktorin Monika Rühl heben die Vorteile des institutionellen Abkommens mit der EU hervor.
KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Für economiesuisse überwiegen die Vorteile. Die Schweizer Wirtschaft habe ein vitales Interesse, den bilateralen Weg mit der EU fortzuführen, sagten Direktorin Monika Rühl und Präsident Heinz Karrer am Donnerstag vor den Medien. Dafür sei der Abschluss eines institutionellen Abkommens notwendig.

Vorbehaltlos stellten sie sich dennoch nicht dahinter: Economiesuisse unterstütze den Abschluss eines Abkommens «auf Basis des vorliegenden Textentwurfs», sagte Rühl. Was bedeutet das nun?

Klärung und Präzisierung

Nachverhandlungen fordert der Wirtschaftsdachverband nicht, denn solche hat die EU ausgeschlossen. Er verlangt aber in drei Punkten eine «Klärung». Diese betreffen die Unionsbürgerrichtlinie, die staatlichen Beihilfen und die Sozialpartnerschaft - die Punkte, bei denen auch der Bundesrat mit dem Verhandlungsergebnis unzufrieden ist.

Die Form der Klärung lässt economiesuisse offen. Das Ziel sei es, die Lesart festzulegen, erklärten Karrer und Rühl. Die Präzisierung könne darin bestehen, dass der Bundesrat eine Erklärung zu seiner Lesart abgebe oder dass die EU ihre Lesart bekannt gebe. Auch eine gemeinsame Erklärung wäre denkbar.

Welche Rechte für Unionsbürger?

Konkret verlangt economiesuisse eine Klarstellung, dass nur Marktzugangsregeln von der Pflicht zur dynamischen Rechtsübernahme betroffen sind, insbesondere mit Blick auf eine allfällige künftige Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie, welche für die EU zur Freizügigkeit gehört.

Geklärt werden soll, welche Teile dieser Richtlinie die Schweiz übernehmen müsste und welche nicht. Die Präzisierung könnte darin bestehen, die Übernahme von Unionsbürgerrechten auszuschliessen, die nicht marktzugangsrelevant seien, sagte Rühl. Gleichzeitig betonte sie, die Auswirkungen einer teilweisen Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie würden allgemein überschätzt. Es drohe keine Einwanderung in die Sozialsysteme.

Subventionen und Sozialpartnerschaft

Bei den staatlichen Beihilfen möchte economiesuisse geklärt haben, wie sich die Grundsätze dazu auf das schweizerische Subventionsrecht und das föderale System auswirken, insbesondere mit Blick auf eine mögliche künftige Unterstellung des Freihandelsabkommens unter das institutionelle Abkommen.

Schliesslich verlangt economiesuisse eine Klarstellung, dass das System der Sozialpartnerschaft und der paritätischen Kontrollen durch die Schweizer Sozialpartner nicht eingeschränkt wird.

Lohnschutz nicht gefährdet

Beim letzten Punkt geht es auch um die Befürchtung der Gewerkschaften, das Abkommen gefährde den Lohnschutz. Diese Befürchtung teilt economiesuisse nicht: Zwar verlange die EU die Anpassung der Flankierenden Massnahmen (Flam) an das europäische Entsenderecht, doch sie garantiere der Schweiz Ausnahmen.

Die Schweizer Massnahmen, die das heutige EU-Recht nicht kennt, würden abgesichert, schreibt economiesuisse. Die übrigen Flam liessen sich weitgehend mit heute geltendem EU-Recht vergleichen. Sie wären zwar nicht vertraglich abgesichert und unterlägen der Rechtsentwicklung beziehungsweise dem Streitbeilegungsmechanismus, räumt der Dachverband ein. Inhaltlich seien sie den Massnahmen in der EU aber gleichwertig.

Kein definitiver Entscheid

Als «rote Linie» wollen Rühl und Karrer die Forderung nach Klärung nicht verstanden wissen. Wenn die Klärung nicht gelinge, sei das aber ein Problem, sagte Karrer. Ob economiesuisse die Unterzeichnung des Abkommens in diesem Fall noch befürworten würde, liess er offen. Man müsse nun das Resultat abwarten. Erst dann werde economiesuisse definitiv entscheiden.

In der Wirtschaft gibt es auch kritische Stimmen. So hat sich der Versicherungsverband skeptisch zum Rahmenabkommen geäussert, und der Gewerbeverband fordert Korrekturen. Karrer spielte die Differenzen herunter: Im Grunde gehe es allen um dieselben Punkte, sagte er. Manche forderten nun eine Klärung, andere eine Anpassung.

Bilateraler Weg am Ende

Karrer und Rühl betonten, dass die Hauptziele der Wirtschaft mit dem Abkommen erreicht würden und warnten vor den Folgen eines Scheiterns: Ohne ein institutionelles Abkommen wäre der bilaterale Weg faktisch am Ende, sagte Rühl. Das bestehende Vertragswerk würde erodieren.

Für economiesuisse ist das institutionelle Abkommen vor allem deshalb wichtig, weil es den diskriminierungsfreien Zugang von Schweizer Unternehmen zum europäischen Binnenmarkt sichern würde. Karrer bezifferte den ökonomischen Nutzen der fünf betroffenen Marktzugangsabkommen auf 20 bis 30 Milliarden Franken pro Jahr.

Economiesuisse sieht keine gleichwertigen Alternativen zum institutionellen Abkommen. Andere Beziehungsmodelle würden entweder zu einem Verlust an Wettbewerbsfähigkeit oder an Souveränität führen, argumentiert der Dachverband.

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