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Kampagne spaltet Reformierte Kirchgemeinde

Die Reformierte Kirchgemeinde Rapperswil-Jona will ihr Gotteshaus sanieren. Mit einer Kampagne macht sie Werbung für das Bauvorhaben. Dessen Gegner stören sich daran, dass Steuergelder verwendet werden.

25.01.19 - 04:30 Uhr
Politik
Ja zur Kirchensanierung dank einer emotionalen Kampagne: Vorsteher der reformierten Kirche werben für die Vorlage.
Ja zur Kirchensanierung dank einer emotionalen Kampagne: Vorsteher der reformierten Kirche werben für die Vorlage.
BILD MARKUS TIMO RÜEGG

Mit einer gross angelegten Kampagne wirbt die Reformierte Kirchgemeinde in Rappers­wil-Jona für die Erneuerung ihres Gotteshauses. Die Vorlage kommt am 10. Februar an die Urne und sorgt bereits im Vorfeld der Abstimmung für gehörigen Wirbel. Die Gegner des Bauvorhabens kritisieren, dass Steuergelder für die Plakate und Inserate verwendet werden. «Es ist unser Geld, mit dem Propaganda für die Kirchensanierung gemacht wird», moniert Johanna Krapf von der Gruppe engagierter Kirchbürger, die sich gegen die Erneuerung des Gotteshauses wehrt.

«Kampagnen zu fahren und Emotionen zu schüren, erinnert an den US-Wahlkampf.»

Johanna Krapf, Gruppe engagierter Kirchbürger

Zudem hält Krapf die Kampagne für komplett unsachlich und vollends emotional: «Statt Argumente ins Feld zu führen, wird mit Gesichtern von Kirchenvorstehern geworben, die freundlich lächeln.» Mit viel Geld Kampagnen zu fahren und Emotionen zu schüren, erinnere an den US-Wahlkampf. «Die Kampagne der Kirche zeigt auf, dass diese Angst hat, die Abstimmung zu verlieren», konstatiert Krapf.

«Die Kampagne ist rechtens» 

Beatrix Bock, Präsidentin der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Rapperswil-Jona, nimmt Stellung zu den Vorwürfen: «Diese Einwände sind nicht stichhaltig. Es werden keine Steuergelder verschleudert. Es handelt sich nur um einen bescheidenen Betrag.» Zudem sei die Kampagne rechtens: «Wir haben den öffentlichen Auftrag, zu informieren und aufzuklären», konstatiert Bock.

«Wenn es um den Glauben geht, spielen Emotionen immer eine Rolle.»

Beatrix Bock, Präsidentin der Reformierten Kirche


Damit sei verbunden, eine Botschaft hinüberzubringen. «Dass diese emotional wirkt, liegt in der Natur der Sache.» Denn es gehe bei der Botschaft um den Glauben, um die Möglichkeit, auch in Zukunft das Wort Gottes in einer erneuerten Kirche verkünden zu können. «Wenn es um den Glauben geht, spielen Emotionen immer eine Rolle.» Ansonsten sei die Kirchenvorsteherschaft immerzu bemüht, sachbezogen zu informieren. «Schliesslich haben wir alle Infoveranstaltungen äusserst sachlich durchgeführt», findet Bock.
Andreas Ackermann, Beauftragter für Kommunikation der Reformierten Kirche des Kantons St. Gallen, hält die Kampagne für rechtens, solange sie massvoll ausfalle: «Natürlich gibt es immer Stimmen, welche hinterfragen,ob es nötig ist, im Auftrag der Kirche Kampagnen zu fahren und dafür Geld auszugeben.»

Sind emotionale Inhalte zulässig?

Anderer Meinung sind hierzu die Verfasser eines Papiers des Bundes: Im Gegensatz zu Themenkampagnen würden Abstimmungskampagnen den Zeitraum des Abstimmungskampfs betreffen, heisst es in einem Bericht der Arbeitsgruppe erweiterte Konferenz der Informationsdienste: «Hier gelten erhöhte Anforderungen an die Behördeninformation, sei es bezüglich Intensität oder bezüglich Einsatz von Steuergeldern.»
Die Rechtsexperten seien unterschiedlicher Meinung, ob kommerzielle Kommunikation mit den heutigen Rechtsgrundlagen im Abstimmungskampf zulässig ist oder nicht. «Eine Mehrheit der Juristen geht davon aus, dass keine kommerzielle Kommunikation der Behörden im Abstimmungskampf möglich ist», schreiben die Verfasser: «Eine Minderheit ist der Meinung, dass grundsätzlich alle Mittel zulässig sind.» Entscheidend sei nicht die Wahl der Mittel, sondern die Einhaltung der Grundsätze für die Behördeninformation. «Die Rechtsgrundlagen fehlen, wenn werberische, suggestive und emotionale Inhalte im Vordergrund stehen», heisst es im Bericht. Er empfiehlt, auf Kommunikation in gekauftem Raum während der Abstimmungskampagne zu verzichten.

Werbung sei Dritten zu überlassen

Die Behörden hätten schliesslich im Abstimmungskampf vielfältige Möglichkeiten, ihre Position darzustellen und zu begründen. «Im Normalfall verfügen sie mit den klassischen Instrumenten über genügend Möglichkeiten, ihren Standpunkt in der Öffentlichkeit darzulegen.» Werbung mit Plakaten und Inseraten sei privaten Komitees und Dritten zu überlassen.
Just dies überlegen sich nun die Kirchbürger, welche die Kirchensanierung bekämpfen: Mit einer eigenen Kampagne für ein Nein zur Kirchenerneuerung zu werben. Dies allerdings nicht mit Steuergeldern, sondern mit Geld aus der eigenen Tasche.

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