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Baselland lehnt Prämienverbilligungs-Initiative ab

Die Krankenkassenprämien werden im Kanton Basel-Landschaft nicht entsprechend dem Einkommen begrenzt. Die Stimmberechtigen haben eine Volksinitiative der SP abgelehnt.

Agentur
sda
25.11.18 - 14:12 Uhr
Politik
Die Baselbieter Stimmberechtigten lehnen eine Deckelung der Krankenkassenprämien entsprechend dem Haushaltseinkommen ab.
Die Baselbieter Stimmberechtigten lehnen eine Deckelung der Krankenkassenprämien entsprechend dem Haushaltseinkommen ab.
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Verworfen wurde die Initiative «Ja zur Prämienverbilligung» mit 45«708 zu 38»234 Stimmen (54,5 Prozent Nein). Die Stimmbeteiligung lag bei 45,99 Prozent. Die Initiative der SP wollte die Prämienbelastung durch die obligatorische Krankenversicherung pro Haushalt auf maximal zehn Prozent des Jahreseinkommens deckeln.

Was darüber hinausgegangen wäre, hätte der Kanton bezahlen müssen. Die Mehrkosten hätten sich gemäss Kanton anfänglich auf 75 Millionen Franken pro Jahr belaufen und wären parallel zu den Krankenkassenprämien gestiegen.

Neu regeln wollte die Initiative auch die maximalen Prämienverbilligungen, die ausgeschüttet werden können. Die Richtprämie wäre auf Basis der geschätzten jährlichen Durchschnittsprämien errechnet worden. Letztere ermittelt das Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Mit der Ablehnung legt im Baselbiet weiterhin die Regierung die Richtprämie fest. Das Parlament bleibt zuständig für den Prozentanteil sowie die Einkommensobergrenzen für Verbilligungen. Die Verbilligung entspricht der Differenz zwischen Richtprämie und Prozentanteil. Im September hatte die Regierung beschlossen, die Richtprämie per 2019 zu erhöhen.

Keine Mehrkosten für Wohneigentümer

Angenommen haben die Stimmberechtigen dagegen mit 65«536 zu 15»280 Stimmen (81,1 Prozent Ja) den Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Wohnkosten-Initiative. Damit wird eine unbeabsichtigte Mehrbelastung von Wohneigentümern aufgehoben. Diese war nach einem Bundesgerichtsurteil über unzulässig tiefe Eigenmietwerte entstanden.

Mit den neuen Umrechnungssätzen sollte das Verhältnis zwischen Eigenmietwert und Marktmiete gemäss Kanton nun generell bei mindestens 60 Prozent liegen - das vom Bund vorgegebene Minimum. Eine Überprüfung erfolgt gemäss den Änderungen des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern neu systematisch. Ein unzulässig tieferer Wert wird erhöht.

Die Unterhaltsabzüge für über zehnjährigen Gebäude belaufen sich zudem neu auf 25 Prozent und für jüngere auf 20 Prozent. Bislang waren es 24 und 12 Prozent. Angepasst wird im Weiteren der Steuerabzug für ein privates Arbeitszimmer.

Das Bundesgericht hatte die Berechnung des Eigenmietwerts im Landkanton als verfassungswidrig taxiert: Die Werte fielen zu oft zu tief aus, was zu einer Besserstellung von Wohneigentümern gegenüber Mietern führte. Das Parlament hatte jene Ermittlung des Eigenmietwerts 2015 verabschiedet. Gleichzeitig waren die Pauschalabzüge für den Unterhalt gesenkt worden.

Zivilkreisgericht-Wahlen neu beim Landrat

Mit 63«857 zu 13»056 Stimmen (83 Prozent Ja) wurde zudem eine Verfassungsänderung angenommen, wonach künftig nicht mehr das Volk, sondern das Kantonsparlament die Mitglieder der Zivilkreisgerichte bestimmt.

Hintergrund dazu ist die zuletzt teils sehr tiefe Beteiligung der Stimmberechtigten an diesen Wahlen. Zudem war es häufig zu stillen Wahlen gekommen.

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