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Streit um Waadtländer Katze von Bundesgericht entschieden

Nach einer vierjährigen juristischen Auseinandersetzung darf eine Waadtländer Katze definitiv bei ihrer ursprünglichen Eigentümerin bleiben. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Agentur
sda
07.11.18 - 12:00 Uhr
Politik
Das Bundesgericht hat sich zwei Mal mit dem Streit um eine Waadtländer Katze befassen müssen. (Themenbild)
Das Bundesgericht hat sich zwei Mal mit dem Streit um eine Waadtländer Katze befassen müssen. (Themenbild)
KEYSTONE/AP VALLEY MORNING STAR/GABE HERNANDEZ

Die Eigentümerin hatte ihre Katze im Dezember 2013 einem Bekannten zur Pflege übergeben, weil sie für fünf Wochen in die Ferien fuhr. Nach ihrer Rückkehr holte sie ihr Tier jedoch nicht ab.

Erst bei einem Besuch im Oktober 2014 beim hütenden Bekannten, nahm die Frau die Katze einfach mit. Der Mann ging vor Gericht, und die Katzenliebhaberin wurde erstinstanzlich wegen Diebstahls zu einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Das Waadtländer Kantonsgericht hob das Urteil auf.

Der Pflegevater zog deshalb vors Bundesgericht. Dieses wies die Sache im Februar an die Vorinstanz zurück. Das Kantonsgericht musste prüfen, ob der Mann das Eigentum an der Katze allenfalls ersessen hat.

Das Kantonsgericht verneinte diese Frage. Und das Bundesgericht stützt in einem am Mittwoch publizierten Entscheid diese Sichtweise. Das Tier sei dem Mann nur zur vorübergehenden Pflege übergeben worden. Daraus könne kein Eigentum abgeleitet werden. (Urteil 6B_815/2018 vom 23.10.2018)

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