Bündner Regierung gegen generelles Verhüllungsverbot
Die Regierung hat Stellung zum indirekten Gegenvorschlag des Bundes zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» genommen. Sie stellt sich hinter den Bundesrat.
Die Regierung hat Stellung zum indirekten Gegenvorschlag des Bundes zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» genommen. Sie stellt sich hinter den Bundesrat.
Die Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements sei ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot», heisst es am Montag in einer Mitteilung des Kanton Graubünden. Dieser beinhalte eine Pflicht, das Gesicht vor bestimmten Behörden zu enthüllen. Ausserdem werde explizit eine strafrechtliche Sanktion im Falle der Anwendung von Zwang zur Gesichtsverhüllung vorgesehen.
Kein generelles Verhüllungsverbot
Laut Mitteilung begrüsst die Regierung die Vorlage, weil der Bundesrat dadurch gezielte Massnahmen statt ein generelles Verhüllungsverbot einführen will. Einerseits wahre die Vorlage die Autonomie der Kantone, welche bereits heute über die Kompetenz verfügen, Vermummungsverbote einzuführen. Andererseits regle der indirekte Gegenvorschlag Situationen, bei denen durch die Gesichtsverhüllung die Identität für das Gegenüber nicht ersichtlich sei und die Erfüllung von staatlichen Aufgaben erschwere oder verunmöglicht werde, heisst es weiter.
Die Verpflichtung zur kurzfristigen Gesichtsenthüllung stelle aus Sicht der Bündner Regierung eine notwendige Massnahme dar, um die Erfüllung der staatlichen Aufgaben sicherzustellen.
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