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Stadt will bei Bauvorhaben vorwärts machen

Seit mehr als zehn Jahren planen die Behörden in Rapperswil-Jona und Investoren schon am neuen Jona Center. Nun wird der nächste Schritt gemacht und der abgeänderte Teilzonenplan dem Referendum unterstellt. Unweit davon sollen weitere 100 Wohnungen entstehen.

Südostschweiz
02.03.18 - 10:53 Uhr
Politik
Es ist ein zähes Ringen um das neue Jona Center – ob es wie geplant realisiert werden kann, ist weiterhin unklar.
Es ist ein zähes Ringen um das neue Jona Center – ob es wie geplant realisiert werden kann, ist weiterhin unklar.
ARCHIV

Das neue Jona-Center am östlichen Ortseingang von Rapperswil-Jona ist und bleibt für Stadt und Investoren eine mühsame Angelegenheit. Mit der Überbauung Jona-Center soll im östlichen Stadtgebiet ein neues Quartierzentrum mit 180 Wohnungen, Dienstleistungsnutzungen und Einkaufsmöglichkeiten entstehen. Die Projektarbeiten laufen bereits seit 2007. Das Projekt «YONA» der Pfister Schiess Tropeano & Partner Architekten AG, Zürich, wurde nach zwei Wettbewerbsrunden als Gewinner auserkoren.

Voraussetzung für die Realisierung dieses Projekts ist der vom Stadtrat am 3. März 2014 genehmigte Teilzonenplan, der das Planungsgebiet mit 21‘990 m2 rechtmässig eingezontem Bauland von der bisherigen Kernzone K4B neu der Zone K5A zuweist. Dies ist eine Voraussetzung, um höher bauen zu können. Die Ausnützung wird durch die Umzonung nicht erhöht.

Einspracheverhandlungen

Der Gestaltungsplan und der Teilzonenplan wurden vom 25. März bis 23. April 2014 zur öffentlichen Auflage gebracht. Es gingen insgesamt 33 Einsprachen, davon zwei Sammeleinsprachen, ein. Diese stammen vorwiegend aus der näheren Nachbarschaft. Sie wenden sich zum Teil gegen die Höhe der Bauten mit Sicht- und Sonnenentzug, aber vor allem gegen den zu erwartenden Mehrverkehr. Nachdem das Strassenprojekt St. Gallerstrasse/Feldlistrasse abgelehnt wurde, erfolgte vom 9. Oktober bis 7. November 2017 die öffentliche Auflage einer ersten Teiländerung des Gestaltungsplans.

Gegen diese gingen mehrere Einsprachen bisheriger Einsprecher ein. Im Rahmen der Einsprachebehandlungen zogen 18 Parteien sowie einzelne Beteiligte der Sammeleinsprachen ihre Einsprachen zurück. Auf fünf Einsprachen wurde nicht eingetreten. Zehn Einsprachen gegen den Gestaltungsplan und den Teilzonenplan wurden vom Stadtrat abgewiesen. Einzelne Einsprachepunkte werden laut einer Mitteilung der Stadt in der weiteren Bauprojektierung zu berücksichtigen sein.

Andere Einsprachen, welche sich gegen Dichte, Geschosse, Gebäudehöhen, Abstände und Ähnliches, gegen die Anwendung des Sondernutzungsplans, die befürchteten Lärmimmissionen oder das zusätzliche Verkehrsaufkommen richteten, wurden von der Stadt allesamt abgewiesen. Nach der Behandlung der eingegangenen Einsprachen durch den Stadtrat wird der Teilzonenplan nun zum Referendum aufgelegt.

500 Unterschriften nötig für Abstimmung

Der weitere Verfahrensweg ist nun abhängig davon, ob gegen die Teilzonenplanänderung ein Referendum zustande kommt und ob die Einspracheentscheide an das kantonale Baudepartement weitergezogen werden. Die Referendumsfrist dauert vom 6. März bis 16. April 2018. Die Unterlagen können im Stadthaus, 2. Obergeschoss, eingesehen werden. Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens mit nachfolgender Urnenabstimmung sind 500 gültige Unterschriften notwendig.

Gleichzeitig bringt die Stadt zwei Sondernutzungspläne zur Auflage. Es handelt sich um die Gebiete Portacher Nord und Portacher Süd, wo in insgesamt sieben Gebäuden bis zu 100 Wohnungen sowie Platz für das Gewerbe geschaffen werden soll. Die Unterlagen können während der 30-tägigen Auflagefrist vom 5. März bis 3. April 2018 im Stadthaus, 2. Obergeschoss, eingesehen werden und sind auch auf der Webseite der Stadt verfügbar.

Mehr dazu in der «Südostschweiz am Wochenende».

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