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Müssen Hundehalter bald tiefer in die Tasche greifen?

Die Regeln zur Hundehaltung im Kanton St.Gallen sollen angepasst werden, wie der Kanton mitteilt. Die vorberatende Kommission des Kantonsrates habe sich für die Totalrevision des Hundegesetzes ausgesprochen. Unter anderem soll die Hundesteuer steigen. Auch eine obligatorische Haftpflichtversicherung soll kommen.

Linth-Zeitung
10.01.19 - 15:45 Uhr
News
Die Regeln zur Hundehaltung im Kanton St.Gallen sollen angepasst werden.
Die Regeln zur Hundehaltung im Kanton St.Gallen sollen angepasst werden.
SYMBOLBILD PIXABAY

Wie es in der Medienmitteilung heisst, soll das neue Hundegesetz gewährleisten, dass die Hundehaltung sicher und gesellschaftsverträglich ist. Auch solle es die Sorgfaltspflichten für die Hundehalterinnen und Hundehalter regeln. Diese müssten ihren Hund jederzeit wirksam unter Kontrolle haben.

Obligatorische Haftpflichtversicherung

Neu soll laut der Mitteilung eine obligatorische Haftpflichtversicherung für alle Hundehaltenden eingeführt werden. Verpflichtende Kurse für Hundehalter sind offenbar weiter nicht geplant: «Von einer gesetzlichen Verankerung der Förderung des sicheren und verantwortungsbewussten Umgangs mit Hunden durch präventive Massnahmen möchte die vorberatende Kommission absehen», heisst es in der Medienmitteilung.

Mehr Hundesteuer und obligatorische Hundehaftpflicht – was haltet ihr davon?

Super! Halter, deren Hunde Schäden anrichten, sollen dafür haften!
19%
Mir egal, solange die Halter die Haufen aufnehmen!
14%
Gehts noch? Einen Hund zu halten ist heute schon teuer genug!
57%
Gut so. Mir gehen die Köter auf die Nerven!
10%
21 Stimmen

Mehr Hundesteuer

Das neue Gesetz sehe vor, dass die Hundesteuer der politischen Gemeinden neu 80 bis 200 Franken betragen soll. Bisher seien es in der Regel 60 bis 120 Franken gewesen.

Weitere Einzelheiten berät der Kantonsrat in erster Lesung in der Februarsession. Die zweite Lesung erfolgt voraussichtlich in der Aprilsession 2019. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sowie die Anträge der vorberatenden Kommission finden Sie hier

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