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Beil-Amok plädiert auf «Schuldunfähigkeit»

Auf den Amokläufer von Flums könnten hohe finanzielle Verpflichtungen zukommen. Die Opfer fordern 330'000 Franken. Laut seinem Verteidiger war der heute 18-Jährige zum Tatzeitpunkt «urteils-, einsichts- und steuerungsunfähig».

Agentur
sda
20.12.18 - 09:14 Uhr
News
Bei einer Tankstelle in Flims attackiert und verletzt der Angeklagte im Oktober 2017 mit einer Axt mehrere Menschen.
Bei einer Tankstelle in Flims attackiert und verletzt der Angeklagte im Oktober 2017 mit einer Axt mehrere Menschen.
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Diese Zivilforderungen machten deren Rechtsvertreter am Mittwoch vor dem Jugendgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels geltend. Die Medien waren nur zum ersten Teil der Verhandlung zugelassen, in dem es um die Tat ging. Alles, was die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten betraf, wurde anschliessend unter Ausschluss der Medien besprochen. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnet.

Der junge Mann hatte im Oktober 2017 in Flums mehrere Menschen mit einem Beil angegriffen und teils schwer verletzt. Die Jugendanwaltschaft klagte ihn des mehrfachen versuchten Mordes, der versuchten Brandstiftung, der mehrfachen, teilweise versuchten einfachen Körperverletzung und weiterer Delikte an.

Jugendanwalt fordert drei Jahre

Der Jugendanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und eine 500-Franken-Busse. Der psychisch schwer gestörte Beschuldigte sei in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen. Schon heute befindet er sich in einer Klinik. Der Verteidiger machte Schuldunfähigkeit seines Mandanten geltend. Das psychiatrische Gutachten habe eine Schizophrenie diagnostiziert. Der junge Mann sei zum Tatzeitpunkt «urteils-, einsichts- und steuerungsunfähig» gewesen. Zu einem Plan oder einem Vorsatz sei er gar nicht fähig gewesen.

Den Ausführungen der Parteienvertreter folgte der Beschuldigte, ohne jegliche Emotionen zu zeigen. Dies sei Teil seiner Krankheit, sagte der Verteidiger. Als Folge davon könne er weder Mitleid noch Gefühle entwickeln. Dennoch tue die Tat ihm leid.

Er habe keinerlei Tötungsabsicht gehabt – von versuchtem Mord könne keine Rede sein. Die anderen Tatbestände anerkenne sein Mandant. Die Zivilforderungen seien abzuweisen oder auf den Zivilweg zu verweisen.

Dies sah der Jugendanwalt ganz anders. Er stützte sich nicht zuletzt auf Aussagen des damals 17-Jährigen nach dessen Festnahme. Mehr als einmal habe er seine Tötungsabsichten formuliert. «Ich war ein Tier. Ich wollte einfach töten», habe er einmal gesagt. Zudem habe er jeweils mit enormer Wucht mit dem Beil zugeschlagen. Es sei nur dem Zufall zu verdanken, dass niemand tödlich verletzt worden sei.

Beschuldigter erinnert sich nicht

Bei seiner Befragung sagte der Beschuldigte häufig, er könne sich nicht erinnern. Vor seinem Amoklauf hatte er versucht, sich selbst zu töten, hörte aber wegen der Schmerzen damit auf. «Ich fühlte mich wie ein Stück Scheisse», sagte er.

Dann packte er unter anderem ein Beil und eine Schere in seinen Rucksack, legte Feuer im Haus seiner Mutter und seines Stiefvaters und ging in Richtung Dorfzentrum, wo er auf die ersten Opfer traf, ein Ehepaar mit Baby sowie einen Automobilisten und dessen Frau. Er entwendete das Auto, baute einen Unfall, rannte zu Fuss weiter und traf bei einer Tankstelle auf drei Frauen, die er ebenfalls angriff. Insgesamt verletzte er sieben Menschen, das Baby blieb körperlich unverletzt. Dabei handelte es sich durchwegs um unbekannte Zufallsopfer.

Ihre Rechtsvertreter schilderten, wie sehr die damaligen Opfer bis heute unter den Folgen des Angriffs litten. Einerseits wegen andauernder Beschwerden aufgrund der Verletzungen. Vor allem aber wegen der schweren Traumatisierung, welche das Leben der Betroffenen nachhaltig beeinträchtige.

Bizarre Gewaltfantasien

Der Beschuldigte war in Lettland aufgewachsen und als 13-Jähriger zu Mutter und Stiefvater in die Schweiz gekommen. Laut seinem Verteidiger muss er damit rechnen, nach Verbüssung einer Freiheitsstrafe oder nach einem Klinikaufenthalt aus der Schweiz ausgewiesen zu werden.

In den Monaten vor der Tat hatte sich der Beschuldigte verschiedentlich über seine bizarren Gewalt- und Tötungsfantasien geäussert. Er habe nicht mehr leben wollen, sagte er am Mittwoch. Bei seiner Festnahme habe er den Polizisten mehrmals zugerufen, sie sollten ihm in den Kopf schiessen. 

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