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Viele Bushaltestellen bleiben ein Ärgernis für Rollstuhlfahrer

In fünf Jahren muss der öffentliche Verkehr barrierefrei sein. So schreibt es das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) vor. Bei den Bahnhöfen in der Region soll das weitgehend klappen. Bei den Bushaltestellen im Kanton sieht es nicht danach aus.

Christine
Schibschid
17.12.18 - 12:04 Uhr
News
Selbstbestimmung: Künftig sollen Menschen mit Behinderung in der Regel ohne Hilfe des Busfahrers einsteigen können.
Selbstbestimmung: Künftig sollen Menschen mit Behinderung in der Regel ohne Hilfe des Busfahrers einsteigen können.
Bild Archiv/Yanik Bürkli

Bis Ende 2023 soll es für Menschen mit Behinderung selbstverständlich sein, jederzeit ohne Planung und fremde Hilfe mit Bus und Bahn fahren zu können. Die Weichen dafür stellt das BehiG (siehe Infokasten). Dazu müssen viele Bahnhöfe und Bushaltestellen umgebaut werden. Auch im Linthgebiet gibt es noch einiges zu tun.

SBB und Bundesamt für Verkehr haben kürzlich über den Stand der Dinge und das weitere Vorgehen informiert. Wie aus einer Karte der SBB hervorgeht, ist im Linthgebiet inzwischen gut die Hälfte der Bahnhöfe barrierefrei. Zu den barrierefreien Stationen Schmerikon, Uznach und Jona sind dieses Jahr Benken und Schänis hinzugekommen. Insgesamt sind von den schweizweit 1800 Bahnhöfen derzeit 41 Prozent barrierefrei. Bei den knapp 750 SBB-Bahnhöfen liegt der Anteil etwas höher (siehe Karte).

Weitere Bahnhöfe in Planung

Ausgebaut werden muss in der Region unter anderem noch der Bahnhof Rapperswil. Er ist nach SBB-Angaben nächstes Jahr dran. 2020 soll der Bahnhof Kempraten folgen, 2023 die Station Blumenau.

Nicht angepasst wird der Bahnhof in Kaltbrunn. «Es gibt Bahnhöfe, die nicht umgebaut werden, weil das unverhältnismässig wäre», erklärt SBB-Mediensprecher Reto Schärli. Nach Sicht des Bundes sei es bei Stationen, an denen nur wenige Leute ein- und ausstiegen, unverhältnismässig, Steuergelder für den Umbau einzusetzen. «Dort kann Barrierefreiheit mit Ersatzmassnahmen gewährleistet werden», sagt Schärli. Die SBB bauten dazu ihren Service SBB-Handicap aus. «Damit kann man im Voraus eine Person bestellen, die einem hilft.» Das bedinge allerdings eine gewisse Vorlaufzeit.

Markus Alder von Procap St. Gallen Appenzell sieht den Handicap-Service nicht als adäquates Mittel. Der Verband vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderung. «Das Gesetz soll ja gerade verhindern, dass sich die Leute anmelden müssen», sagt Alder. Aus Verbandssicht sei diese Behelfslösung nur zulässig, wenn die Vorgabe zum Beispiel aus technischen Gründen nicht eingehalten werden könne. «Die Entscheidung, was verhältnismässig ist, können weder Gemeinden, Kantone noch Verkehrsbetreiber, sondern nur Gerichte treffen», unterstreicht Alder.

Es würden nun die Weichen für die nächsten Jahrzehnte gestellt. «Wir wissen heute nicht, wer künftig wo in den Zug steigen möchte.» Aktuelle Zahlen zu Ein- und Ausstiegen seien daher keine geeignete Grundlage, um zu entscheiden, ob Massnahmen verhältnismässig seien.

Im Gesetz steht, dass ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde Ausnahmen von den Vorgaben anordnen können – etwa, wenn der erwartete Nutzen einer Massnahme nicht im Verhältnis zu den Kosten steht. Laut SBB ist derzeit vorgesehen, dass schweizweit knapp 70 SBB-Bahnhöfe nicht umgebaut werden.

Bushaltestellen hinken hinterher

Auch wenn Alder kein Freund des Handicap-Services ist: «Insgesamt sind die SBB bemüht aufzuholen», sagt er. Deutlich schlechter als an den Bahnhöfen laufe die Anpassung der Bushaltestellen. Alder sitzt in einer Arbeitsgruppe, die alle Bushaltestellen im Kanton unter die Lupe nimmt. Federführend ist das Amt für öffentlichen Verkehr. «Bei den Bushaltestellen in den Kantonen St. Gallen und Appenzell sind bisher wohl höchstens 20 Prozent umgebaut», sagt Alder.

«Dass man bei den Bushaltestellen so weit hinterherhinkt, ist bedenklich.»
Markus Alder, Procap St. Gallen Appenzell

Dabei sei der Regionalverkehr im Alltag von Menschen mit Behinderung wichtiger als der Distanzverkehr. «Dass man bei den Bushaltestellen so weit hinterherhinkt, ist bedenklich.» Die Verantwortlichen wüssten seit 2003, dass sie das Thema anpacken müssten, sagt Alder. Er erwartet, dass bis Ende 2023 höchstens die Hälfte der Bushalten entsprechend umgerüstet sein wird. «Im Kanton St. Gallen hat das Amt für öffentlichen Verkehr die Problematik aber immerhin erkannt und das Zepter in die Hand genommen.»

Niemand hat den Überblick

Die Arbeitsgruppe beim Kanton verschafft sich derzeit einen Überblick über die aktuelle Situation. «Für die Umsetzung sind dann die Transportunternehmen und die Strasseneigentümer zuständig», sagt Projektleiter Markus Schait. Dass bis zum Stichtag alle Bushaltestellen im Kanton umgerüstet sein werden, glaubt er nicht. Eine Übersicht über die Situation soll 2019 vorliegen.

Insgesamt gebe es im Kanton gut 1300 Bushaltestellen. Knapp die Hälfte liege an Kantons-, der Rest an Gemeindestrassen. In kleineren Orten sei meist der Kanton zuständig, in Städten die Gemeinden. «Die erforderliche 22 Zentimeter hohe Haltekante ist an den wenigsten Orten umgesetzt», so Schait.

Rapperswil-Jona ist Musterschüler

Markus Schwizer, Päsident der Region Zürichsee-Linth, sagt zu dem Thema nur: «In unserer Region dürften ausser in Rapperswil-Jona fast alle Bushaltestellen an Kantonsstrassen liegen.»

In der Stadt sieht es offenbar schon ganz gut aus: «Ende 2017 waren die Vorgaben bei 79 von 121 Bushaltestellen erfüllt. Inzwischen dürften es mehr sein», sagt Cemi Thoma von der Bauverwaltung. «Bis 2023 wollen wir alle Haltestellen umgebaut haben.»

Gleichzeitig versucht Postauto, möglichst viele Busse mit niedrigem Einstieg zu beschaffen, damit es möglich ist, ohne Lifte und Hilfe des Fahrers einzusteigen.

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Nicht nur viele Bushaltestellen, auch viele Busse hinken hinterher. Viele Schweizer Verkehrsbetriebe bestellen Busse nur mit einer Klapprampe, die vom Busfahrer von Hand ausgeklappt werden muss, was viel Zeit benötigt und unnötige Aufmerksam auf den Rollstuhlfahrer lenkt, der als Störfaktor empfunden wird. Und dies, obwohl alle Hersteller ihre Busse auch mit elektrischer Rampe anbieten, mit der Rollstuhlfahrer schnell und einfach und vor allem selbstständig ein- und aussteigen können. Klapprampen erfüllen die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes nicht. Hier braucht es unbedingt noch ein Umdenken der Verkehrsbetriebe.

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