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Eatppensieg für Anwohner der Uzner Felsenburg

Anwohner der Felsenburg in Uznach wehren sich gegen eine Überbauung vor ihren Türen. Das kantonale Baudepartement hat ihre Beschwerde kürzlich gutgeheissen. Der Bauherr will sein Projekt dennoch weiterverfolgen.

Christine
Schibschid
01.11.18 - 04:40 Uhr
News
Grau statt grün: An der Felsenburgstrasse in Uznach ist eine Überbauung geplant.
Grau statt grün: An der Felsenburgstrasse in Uznach ist eine Überbauung geplant.
BILD MARKUS TIMO RÜEGG

Die Anwohner der Felsenburgstrasse in Uznach schauen aus ihren Fenstern vorerst weiterhin auf die grüne Wiese gegenüber und nicht auf einen grossen neuen Wohnblock. Das kantonale Baudepartement hat ihren Rekurs gegen den Gestaltungsplan für das Grundstück an der Gabelung zwischen Felsenburg- und Rickenstrasse gutgeheissen. «Das ist ein Erfolg für uns», sagt Anwohner Jakob Grob. «Der ganze Gestaltungsplan ist abgelehnt worden.» Die Bauherrschaft habe bei dessen Erarbeitung entweder auf Risiko gearbeitet oder etwas übersehen.

Höher und länger als erlaubt

Die Einsprecher hatten kritisiert, dass bei dem geplanten dreigeschossigen Wohngebäude mit rund 20 Wohnungen in erheblicher Weise von der Regelbauweise in der zweigeschossigen Wohnzone W2 abgewichen werde. Die für diese Ausnahme erforderliche vorzügliche Gestaltung sahen sie nicht gegeben. Wenn ein Projekt architektonisch und städtebaulich wesentliche Vorzüge gegenüber der Regelbauweise hat, kann von dieser abgewichen werden.
Das geplante Gebäude sei höher und länger als erlaubt, die erhebliche Überschreitung der Regelbauweise aber nicht gerechtfertigt, argumentierten die Anwohner. Auch werde nicht genügend Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten.

Ein Gestaltungsplan kann ermöglichen, dass in einer Zone ein Gebäude entsteht, das grösser ist als dort eigentlich erlaubt. Beim vorliegenden Plan für die Felsenburg sahen die Experten beim Baudepartement jedoch Mängel. Sie gaben den Anwohnern recht, weil kein ausreichender Grenzabstand zum Nachbargrundstück vorgesehen war.

Nicht auf alle Punkte eingegangen

«Zusammenfassend erweist sich der Rekurs als begründet, weil der reglementsgemässe Grenzabstand und der Mehrlängenzuschlag gegenüber dem Grundstück Nr. 363 nicht eingehalten werden», heisst es im Entscheid. Mehrlängenzuschlag heisst, dass der vorgegebene Abstand zum Nachbargrundstück noch vergrössert werden muss, wenn ein geplantes Gebäude länger ist als in der Zone eigentlich erlaubt wäre.

Die Fachleute beim Kanton begnügten sich damit, diese Punkte zu prüfen: «Bei diesem Ergebnis erübrigt es sich, auf die weiteren Rügen einzugehen», heisst es im Entscheid. Der Rekurs sei gutzuheissen, der zugrunde liegende Gestaltungsplan aufzuheben.

Gestaltungsplan neu einreichen

Eigentümer des Felsenburg-Grundstücks ist die E. Schubiger & Cie AG, potenzieller Bauherr die P-4 AG aus Zug. «Der Rekurs der Nachbarn ist in einem Punkt gutgeheissen worden», teilt Ansprechpartner Philipp Peikert  von der P-4 AG mit. Dem Rekursentscheid könne aber ohne Änderungen am Hauptgebäude entsprochen werden – durch Anpassungen an Nebenbauten.

«Dennoch hat das Baudepartement den Gestaltungsplan aufgehoben», so Peikert. Dieser müsse daher in angepasster Form noch einmal zur Bewilligung und Beurteilung bei der Gemeinde eingereicht werden. Damit steht dem Plan auch erneut die öffentliche Auflage bevor – Einsprecher werden also noch einmal Gelegenheit haben, Kritik zu üben.

Projekt soll weiterverfolgt werden

«Die P-4 AG beabsichtigt trotz der eingetretenen Verzögerung, das Projekt weiterzuverfolgen», teilt Peikert mit. Nach seinen Angaben laufen zum konkreten Vorgehen und den vorgesehenen Terminen aktuell Gespräche mit den Baubehörden Uznachs. «Die Nachbarn werden informiert, sobald das weitere Vorgehen bestimmt ist», stellt Peikert in Aussicht.

Von der Gemeinde kommen ähnliche Töne: «Das Baudepartement hat einen einzigen Punkt anders beurteilt als der Gemeinderat», teilt Sascha Hölscher, Leiter des Hochbauamtes, mit. Der Gestaltungsplan werde nun marginal angepasst und dann nochmals öffentlich aufgelegt. «Wann dies erfolgen wird, ist noch nicht klar«, so Hölscher.

Die Anwohner warten nun ab, wie es weitergeht: «Für uns ist die Sache im Moment erledigt», sagt Jakob Grob. Bei einem neuen Projekt würde es auch neue Einsprachemöglichkeiten geben.

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