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Falsche Islam-Flyer: Verfasser könnte bald vor Gericht landen

Vor gut einem Jahr haben die Einwohner Eschenbachs und anderer Gemeinden falsche Islam-Flugblätter in ihren Briefkästen gefunden. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen einen Verdächtigen – auch in einer anderen Sache.

Christine
Schibschid
10.10.18 - 18:08 Uhr
News
BILD ARCHIV

Ende August des vergangenen Jahres hatten Einwohner in Eschenbach falsche Flugblätter in ihren Briefkästen. Als Absender war ein erfundener Islamischer Zentralrat Eschenbach angegeben. «Höflich weisen wir darauf hin, dass wir nun bald in der Überzahl sind», hiess es im Text. Weiter wurde ­darum gebeten, dass Frauen sich verschleiern. Ähnliche Flugblätter tauchten in den Gemeinden Lachen, Schwyz und Herrliberg auf.

Absender weiter unbekannt

Gut ein Jahr nach der Aktion ist weiter nicht bekannt, wer der Urheber der Postkarten war. «Das Verfahren konnte noch nicht rechtmässig abgeschlossen werden», teilt Franziska Steiner, Leitende Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Innerschwyz, mit. In der Zwischenzeit seien eine Teileinstellung und ein Strafbefehl ergangen. Beide seien aber noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz hatte die Ermittlungen übernommen, nachdem die auf den Postkarten angegebene E-Mail-Adresse einem Verdächtigen aus dem Kanton Schwyz zugeordnet worden war. Gegen diese Person lief bereits eine Untersuchung bei der Staatsanwaltschaft Innerschwyz – «in einem völlig anderen Zusammenhang», wie es damals hiess.

Ob die erfolgte Teileinstellung die Angelegenheit mit den Isalm-Flyern betrifft, ist nicht bekannt. Gleiches gilt für den Inhalt des Strafbefehls. Letzterer ist noch nicht rechtskräftig, weil eine Einsprache dagegen einging. Weitere Auskünfte wollte die Leitende Staatsanwältin aufgrund des laufenden Verfahrens nicht geben.

Anklage bei Gericht möglich

Gemäss Strafprozessordnung muss die Staatsanwaltschaft nach der Einsprache nun weitere Beweise abnehmen, die zur Beurteilung der Einsprache erforderlich sind. Dann entscheidet sie, ob sie am Strafbefehl festhält, das Verfahren einstellt, einen neuen Strafbefehl erlässt oder Anklage bei Gericht erhebt.

Nach Bekanntwerden der Flugblattaktion hatten im Internet mehrere Nutzer über einen rechtsextremen Hintergrund spekuliert. Auch Ferah Ulucay vom Islamischen Zentralrat Schweiz hat diesen Verdacht. «Ich kann nur spekulieren, aber es dürfte darum gehen, Muslime zu diskreditieren. Wir bekommen Hassbotschaften mit ähnlichen Formulierungen.»

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