Die Hürden für Landesverweisungen sollen tiefer werden
Mit einem Standesbegehren will die Mehrheit des St. Galler Kantonsrats beim Bund die Hürden für Landesverweisungen senken. FDP und Mitte-EVP setzten sich gegen die SVP mit einem geänderten Wortlaut durch.
Mit einem Standesbegehren will die Mehrheit des St. Galler Kantonsrats beim Bund die Hürden für Landesverweisungen senken. FDP und Mitte-EVP setzten sich gegen die SVP mit einem geänderten Wortlaut durch.
Die SVP-Fraktion hatte ihren Vorstoss mit dem Aufwand begründet, den die «Ausländer- und Flüchtlingskriminalität» bei der Justiz verursache. Es brauche Entlastungen. Beim Bund solle deshalb die Härtefallklausel bei Landesverweisungen wie auch die Möglichkeit zur Verteidigung gestrichen werden.
In einem gemeinsamen Antrag schlugen die Fraktionen von FDP und Mitte-EVP eine Anpassung vor. Sie erinnerten daran, dass die Härtefallklausel von Volk und Ständen gutgeheissen worden sei. Der Volkswillen sei zu respektieren.
Bei «Kriminaltouristen» bestehe hingegen keine oder nur eine schwache Anknüpfung an die Schweiz. Bei ihnen sei ein effizienteres Verfahren gerechtfertigt. Konkret solle bei «Kriminaltouristen» die notwendige Verteidigung auf Staatskosten gestrichen und die Landesverweisung per Strafbefehl zugelassen werden.
Weiter sollten im Gesetz «alle Fallkonstellationen» so angepasst werden, dass das öffentliche Interesse an einer Landesweisung «eine bedeutend höhere Gewichtung» erhält.
Juristisch unklarer Begriff
Widerstand gab es von der SP-Grüne-GLP-Fraktion. Für jeden Menschen der angeklagt sei, gelte die Unschuldsvermutung. Es müsse eine Verteidigung geben, sagte eine Sprecherin.
Die Regierung lehnte das Standesbegehren der SVP ab und verwies unter anderem auf die Bundesverfassung und auf das Völkerrecht. Zur angepassten Version erklärte Regierungsrat Christof Hartmann (SVP), die Bezeichnung «Kriminaltouristen» sei «juristisch nicht klar». Der Rat bewilligte am Dienstagnachmittag schliesslich das Standesbegehren nach der Version von FDP und Mitte-EVP mit 86 gegen 25 Stimmen.
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