Abstimmung vom 18.August 2024 Teilrevision Steuergesetz der Gemeinde Grüsch
Sehr geehrte Stimmberechtigte von Grüsch, einmal mehr kursieren wieder verschiedene Gerüchte betreffend der Urnen Abstimmung vom 18.8.2024 in unserer Gemeinde. Dieser Urnenabstimmung wurde einmal mehr, eine sehr umfangreiche und ausführliche Botschaft beigelegt.
In dieser Botschaft wird klar aufgezeigt, welche Umstände zu der momentanen finanziellen Lage in der Gemeinde Grüsch geführt haben. Es geht primär in dieser Abstimmung nicht um den Bau der Mehrzweckhalle/Turnhalle mit dazugehöriger Tiefgarage und den neuen Zivilschutzplätzen. Bei dieser Abstimmung geht es lediglich um die Teilrevision von Artikel 5, des Steuergesetzes. Bei Annahme der Abstimmung wird lediglich die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, dass die Höhe der Liegenschaftsteuer von derzeit 0.5 bis maximal 2 Promille, zusammen mit der Festsetzung des Steuerfusses, durch die November Gemeindeversammlung festgelegt werden kann.
Meines Erachtens kann die Gemeinde so viel flexibler auf ihre jeweiligen finanziellen Bedürfnisse reagieren.
Ich möchte Sie alle herzlich dazu ermutigen, die umfangreiche Botschaft zur Abstimmung aufmerksam durchzulesen. Dort werden verschiedene Möglichkeiten und Varianten detailliert erläutert, die Ihnen helfen können, eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Ich persönlich habe mich entschieden, für die Revision des Steuergesetzes zu stimmen und empfehle dies auch Ihnen.
Lorenz Casutt Grüsch
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Bereits Abonnent? Dann schnell einloggen.
Dem ‘Verabschiedungs’…
Dem ‘Verabschiedungs’-Protokoll vom 25.11.2022, Traktandum 9, kann entnommen werden, dass du, Lori Casutt, von 2003 bis 2022 Mitglied des Grüscher Gemeindevorstands warst.
Demzufolge sind sowohl die Vorbereitungsarbeiten des gesamten Konzepts der neuen Gemeindeverfassung (2021) wie auch die Planungs- /Präsentations- und Abstimmungsphase des Projekts der neuen Mehrzweckhalle in deine Amtszeit als Vizepräsident gefallen. Damit bist du einer der Mitväter dieser Konzepte. Mit der neu revidierten Verfassung wollte man bewusst die Demokratie stärken und hat in sinnvoller Weise die Urnenabstimmung als höchstes Organ der Gemeinde eingeführt. So sollen unter anderem ‘Geschäfte von grosser Tragweite und langer Geltungsdauer dem neu geschaffenen Organ der Urnenabstimmung zugeordnet werden. (Protokoll GV vom 1.9.2020). Dazu zählen auch die Festsetzung der Steuersätze für die Liegenschaften- als auch der Handänderungssteuer gemäss Art. 34 Abs. 2 der Verfassung. Das ist korrekt.
In deinem Leserbrief wirbst du nun plötzlich für eine ‘neue gesetzliche Möglichkeit’ zur Festsetzung des Steuersatzes der Liegenschaftensteuer. Also nun plötzlich einer Umschiffung der bestens bewährten Urnenabstimmung mit hoher Stimmbeteiligung - hin zur meist schwach frequentierten Gemeindeversammlung. Dazu gibt es keine Veranlassung. Bemerkenswert, dass man auch in einem gewissen Alter noch einen Salto schafft - wenn auch nur im Sinnensbereich. Diesen Vorschlag und deine Abstimmungsempfehlung kann ich nicht nachvollziehen und sowieso nicht unterstützen - weil undemokratisch und völlig unnötig. Deshalb werde ich am 18.8.2024 ein NEIN in die Urne