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Denn Sie wissen nicht, was Sie tun, oder doch?

Voraussetzung für eine BVG-Revision

1. Personen, die Ruhegehälter erhalten, gehören den gesetzlichen Bestimmungen der AHV und dem BVG unterstellt. Es kommt noch hinzu, dass die Freizügigkeitsleistungen aus ihrer bisherigen Pensionskasse, die auf einem Sperrkonto liegen, auch noch zugriff haben.

2. Die Einzahlung der Sparbeiträge im BVG müsste analog den AHV-Beiträgen angepasst werden, (Geburtsjahr +21). Eine 3. Säule für die frühzeitige Pensionierung als Übergangsrente können sie sich selbst finanzieren. Ein Durchschnittssatz der Sparbeiträge von 12,5 % (20 bis 65) für den spar Teil würde für klare Verhältnisse sorgen. Die monatliche Rente der AHV für verheiratete um 225.- Franken und für Alleinstehende um 150.00 CHF erhöht. Punkt. Aus. Amen. Beginn 01. Januar 2023. Die AHV und die BVG-Renten gehörten zu 50 % von den Steuern befreit. Wo bleibt hier die Solidarität?

3. Der Bundesrat sollte weniger Geld für unnötiges ausgeben.

4. Diese Aufzählungen sind nicht abschliessend.

Hans A. Kröner
26.02.23 - 12:10 Uhr
Leserbrief
Ort:
Chur
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Es gibt sehr viele Rentner und Rentnerinnen, die keinen Zuschlag der AHV brauchen. Darum wäre es wichtiger, die EL anzupassen.
Da träumen sie aber ganz schön, wenn sie von so einem Zinssatz reden. Wie soll der bitte erreicht werden?