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Höchststrafe

Gut so. Würde es noch die Todesstrafe, innerhalb der EU geben, dieser Mann wäre nicht daran vorbeigekommen. Dadurch werden aber die ums Leben gekommenen Menschen, auch nicht mehr lebendig, und das Leid und die Trauer bei den Anghörigen, wird dadurch auch nicht behoben, Aber immerhin wurde ein Zeichen gegenüber des IS sowie anderer Terroroganisationen gesetzt, das sich kein Staat so etwas bieten lässt, und mit allen zur Verfügung stehenden demokratischen Mitteln, dagegen vorgegangen wird. Man kann schon jetzt davon ausgehen, das dieser Terrorist, kein schönes Leben im Knast haben wird, denn bei diesen Anschlägen sind auch Kinder ums Leben gekommen. Und auch Knastbrüder, haben Kinder, an denen sie hängen.

Detlef von Seggern
30.06.22 - 09:43 Uhr
Leserbrief
Ort:
Pforzheim
Zum Artikel:
Höchststrafe für Hauptangeklagten in Pariser Terrorprozess
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