×

Stärkung der familienergänzenden Kinderbetreuung

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist heute ein gesellschaftliches und politisches Muss. Beide Elternteile sollen erwerbstätig sein können, während ihre Kinder gut betreut sind. Alles andere wäre aus heutiger Sicht diskriminierend und nicht zeitgemäss.

Die Aufhebung des Gesetzes über die Mutterschaftsbeiträge kombiniert mit der Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung und den angepassten Massnahmen im Bereich der Sozialhilfe stärkt unsere gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Überlegungen in Graubünden.

Natürlich soll auch weiterhin für Mütter und Familien in der wichtigen und sensiblen Phase nach einer Geburt das Existenzminimum gesichert werden. Aber nach nur 10 Monaten Mutterschaftsbeträgen, wie es jetzt ist, sind die Kinder nicht gross und meist der wirtschaftliche Engpass der Eltern nicht behoben. Gerade darum ist es wichtig, bedürftigen Eltern die umfassende Hilfe durch unser Sozialsystem zu ermöglichen und gleichzeitig die familienergänzende Kinderbetreuung zu stärken. Bereits heute sind bis zu 90% der Mutterschaftsbezüger nach Auslaufen der Zahlungen sozialhilfeberechtigt. Auf den ersten Blick erscheinen die Ansätze der Sozialhilfe gegenüber den Mutterschaftsbeträgen finanziell nachteilig, jedoch wird dies durch eine längere Laufzeit von zwölf statt zehn Monaten sowie einer Zahlung von CHF 500.- zur Geburt des ersten Kindes entschärft. Neu entfällt für Familien die Rückerstattungspflicht für Sozialhilfe, welche sie während der ersten zwölf Monate nach der Geburt eines Kindes beziehen.

Besonders wichtig und neu ist, dass junge Erwachsene ab 18 Jahre, die Sozialhilfe während ihrer Erstausbildung beziehen, diese nicht mehr zurückzahlen müssen. Mit dem jetzigen System verschulden sie sich! Durch die Änderungen wird sichergestellt, dass junge Erwachsene beruhigt ihre Ausbildung antreten und abschliessen können. Danach können sie schuldenfrei ins Berufsleben starten.

Wir müssen sowohl jungen Eltern als auch Absolventen und Absolventinnen von Erstausbildungen, welche in prekären Lebensphasen Ergänzungsleistungen beziehen, einen fairen Start in die wirtschaftliche Selbständigkeit, ohne Verschuldung, ermöglichen. Wir müssen die familienergänzende Kinderbetreuung stärken, um langfristig die Erwerbstätigkeit beider Eltern zu ermöglichen.

Daher Ja zu den Anpassungen.

Gabriela Tomaschett-Berther
31.05.21 - 15:43 Uhr
Leserbrief
Ort:
Trun
Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.