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Abstimmungen stehen an, wir dürfen mitentscheiden!

Es ist fast unmöglich, sämtliche Vor- und Nachteile dieser umfangreichen Vorlagen gegeneinander abzuwägen. Sollen wir deshalb besser gar nicht dazu Stellung nehmen? Nein, eine Demokratie funktioniert nur, wenn die Bevölkerung ihre Meinung kundtut. Wie soll man sich aber eine Meinung bilden? Unter anderem stelle ich mir folgende drei Fragen:
1. Ist das Anliegen, welches zur Debatte steht, nicht nur für mich, sondern auch für das Allgemeinwohl wichtig genug um reguliert zu werden?
2. Gibt es bereits Regelungen zu diesem Thema, welche durch Anpassungen das Ziel ebenfalls erreichen können?
3. Ist der Weg zur Zielerreichung umsetzbar, kontrollierbar und der Aufwand gerechtfertigt?
Was heisst das nun für die Abstimmungen vom 13. Juni? Punkt 1: Muss jeder für sich beantworten. Punkt 2: Wir haben in der Schweiz einige hundert Gesetze. Braucht es zur Zielerreichung wirklich immer mehr neue und widersprüchliche Gesetze? Die Pandemie ist etwas Einzigartiges und Neues, daher ist das COVID-19-Gesetz aus meiner Sicht gerechtfertigt, ausserdem zeitlich beschränkt. Bei den anderen Vorlagen sind entsprechende Gesetze vorhanden, die zur Zielerreichung mit gutem Willen entsprechend angepasst werden könnten. Punkt 3: Sollen nur mit grossem Aufwand kontrollierbare oder berechtigte, aber nicht umsetzbare Anliegen (wie z.B. das Einfuhrverbot für Lebensmittel, die synthetische Pestizide enthalten oder mithilfe solcher hergestellt worden sind) in die Verfassung?
Bitte beantworten Sie für sich diese Fragen, fällen Sie Ihre Entscheidung und gehen Sie abstimmen.

Martin Binkert
Gemeinderat CVP St. Moritz

Martin Binkert
30.05.21 - 21:22 Uhr
Leserbrief
Ort:
St. Moritz
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