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Streichung der Mutterschaftsbeiträge

Streichung der Mutterschaftsbeiträge heisst die Lösung um familienergänzende Kinderbetreuung vermehrt zu fördern - so der Vorschlag der Bündner Regierung! Eine katastrophale und kurzsichtige wie auch gesundheitspolitisch heikle Haltung, die auf die finanziell schwachen Mitglieder in unserer Gesellschaft abzielt, auf diejenigen nämlich, die keine Lobby haben und denen der Start in ihr neues Familienglück zusätzlich erschwert werden soll.
Heutzutage können wenige Familien diese Mutterschaftsbeiträge beantragen, es betrifft nur diejenigen, die ohne diese Beiträge keine Chance haben die ersten paar Monate nach der Geburt über die Runden zu kommen. Die finanzielle Unterstützung durch die nationale Regelung der Mutterschaftsentschädigung, die in der Regel gerade einmal die ersten 3 Monate abdeckt, reicht nicht aus um einkommensschwache Mütter, Väter und Familien mit ihrem neugeborenen Baby einen einigermassen sanften Start in ihr Familien- oder Mutter-/Vaterglück zu ermöglichen. Dort greifen dann die Mutterschaftsbeiträge, die in aufwendigen administrativen Berechnungen nur den finanziell schwach gestellten Mitgliedern unserer Gesellschaft zugute kommen sollen. Diese sind für 10 Monate nach der Geburt vorgesehen – in ausgesprochenen Härtefällen für 15 Monate – und decken also die Zeit der ersten 10 Lebensmonate eines Säuglings ab. Die Mutterschaftsbeiträge sind im Gegensatz zu Sozialhilfeleistungen nicht rückerstattungspflichtig. Dies bedeutet eine notwendige Entlastung zugunsten der Bedürftigen und vermindert das Risiko in die Armut und Schuldenfalle zu rutschen. Sie bedeuten auch eine Wertschätzung gegenüber der Familie, die ein neugeborenes Kind hat. Gänzlich von diesen Mutterschaftsbeiträgen ausgenommen sind anerkannte Flüchtlinge, vorläufig aufgenommene Personen und Asylsuchende. In Graubünden haben in den letzten zehn Jahren im Durchschnitt 247 Personen pro Jahr Mutterschaftsbeiträge empfangen. Diese Personen müssen zudem den zivilrechtlichen Wohnsitz in Graubünden haben. Mit dem Vorhaben der Bündner Regierung die Mutterschaftsbeiträge zugunsten einer Förderung von familienergänzenden Tagesstrukturen zu streichen, vermischt sie zwei völlig unterschiedliche Bereiche. Die ersten Monate nach der Geburt sind eine sehr fragile und emotional störanfällige Zeit, die vor allem der Familie, der Mutter und dem Vater die optimalen Voraussetzungen geben soll ihrem Baby den bestmöglichen Start ins Leben zu gewährleisten. Diese Zeit ist enorm wichtig für eine gesunde Entwicklung des Säuglings, sowohl in physischer wie auch in psychischer Hinsicht. Die Mutterschaftsbeiträge entschärfen die finanzielle Notlage der Familie und unterstützen sie mit Vertrauen in die Zukunft zu blicken und ihr Mutterglück auch zu geniessen. Wenn der finanzielle Stress in den ersten Lebensmonaten für die Familie vermindert wird, steigt die Wahrscheinlichkeit dem Baby einen gesunden Lebensstart zu geben. Das Bonding zwischen Mutter/Vater und Kind, die so wichtige Nestwärme, die Liebe und das Kuscheln legen den Grundstein für das Urvertrauen eines jeden Menschen und sind für die Chancen auf ein gesundes, selbstbestimmtes Lebens von enormer Bedeutung. Früh wird entschieden, welche Gleichberechtigung und Chancengleichheit das Baby in unserer Gesellschaft hat. Ein Baby, das sich leergeweint hat, läuft Gefahr entwicklungspsychologisch zu verarmen, das heisst in der Folge eine psychische Deprivation zu erleben, welche eine der Hauptgründe für eine fehlende Empathie gegenüber anderen Menschen ist. Diese gesundheitspolitischen Aspekte lässt der Regierungsrat völlig weg und berücksichtigt nicht, dass es 2 gleichwertige Massnahmen für eine gesunde Familie braucht. In den ersten 10 Lebensmonaten des Säuglings, die eine Herausforderung für die neue Familie und einen sehr vulnerablen Lebensabschnitt darstellen, die Mutterschaftsbeiträge als erste Massnahme und die überlappenden Massnahmen mit finanzierbaren familienergänzenden Tagesstrukturen als zweite. Die familienergänzenden Tagesstrukturen helfen nach der Wiederaufnahme der Arbeit den Alltag zu organisieren und geben dem Säugling die Möglichkeit, die ersten Schritte oder Krabbelversuche ohne seine Familie optimal zu erleben. Auch 10 Monate nach Geburt bedeutet es ein veritabler Spagat für eine Familie das Baby ausser Haus zu geben und den Alltag zu bewältigen. Eine anspruchsvolle und oft auch schmerzliche Zeit der Loslösung und allmählichen Aufweichung der Symbiose Mutter/Kind. Aus gesundheitspolitischer Sicht erhöhen Sie mit Ihrem Vorhaben das Risiko für Verelendung, Depression, entwicklungspsychologische Verkümmerung des Säuglings sowie häusliche Gewalt und dies gerade einmal auf dem Rücken der materiell schwächer Gestellten.
Ich kann mir dieses Vorhaben nur so erklären, dass Sie miserabel beraten wurden und dass Sie sich über die gesundheitspolitischen und zusätzlichen finanziellen Ausmasse, die diese Änderung mit sich bringen könnte, nicht bewusst sind. Schwer vorstellbar, dass eine Regierungsrätin in Ihren Reihen eine ähnliche Sichtweise wie Sie einnehmen würde. Ihnen als Regierungsräte mache ich den Vorwurf familien-, frauen- und kindesfeindliche Veränderungen vornehmen zu wollen. Mit Vehemenz rufe ich alle Bündner*innen und Politiker*innen – und insbesondere den Grossrat - auf, dieses Vorhaben abzuschmettern und sich energisch gegen die Streichung der Mutterschaftsbeiträge zu wehren. Dies zum Schutze der Chancengleichheit und Gleichberechtigung für die finanziell schwächer gestellten Mitbürger*innen.
Ich erwarte eine familienfreundliche Politik für alle, die finanziell schwächer gestellte Familien ins Zentrum unserer Gesellschaft stellt und für alle Familien erhoffe ich mir einen gesunden Lebensstart mit ihren Säuglingen mit Nestwärme, Stillzeit, Familienzeit als wichtiges Fundament für die weitere Lebensentwicklung.
Xenia Bischof, Ärztin und SP-Gemeinderätin, Chur

Xenia Bischof
16.02.20 - 18:30 Uhr
Leserbrief
Ort:
Chur
Zum Artikel:
Südostschweiz 7.2.20
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