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Bischof Huonder bleibt *vorläufig im Amt", was soll das heissen?

Nur Halbwahrheiten und Widersprüche seitens Bischof Huonder

Ein Bischof, der von sich behauptet, sich nur an die Wahrheit zu halten und nur die Wahrheit zu verkünden, macht mit seinem Communiquè: «Bischof Vitus Huonder und die Bistumsleitung bleiben im Amt, bis die Nachfolge des Bischofs geregelt ist. Aus diesem Grund ist der Termin, an dem die Amtszeit von Bischof Vitus Huonder als Bischof von Chur endet, noch nicht bekannt» (Berichte Ausgaben Südostschweiz Bündner Zeitung und Bündner Tagblatt vom 23.04.2018) ziemlich genau das Gegenteil:

1. Nachdem mitgeteilt worden war, der Papst habe seinen Rücktritt auf Ostern 2019 angenommen, war davon auszugehen, Bischof Huonder sei ab Ostermontag nicht mehr im Amt; und das wurde auch stets so kommuniziert. Nun wird aber das Gegenteil mehr unterstellt als behauptet, indem ein schwammiger Begriff verwendet wird: „vorläufig im Amt“, was bis zur Wahl eines Nachfolgers gelten soll. Wer das so bestimmt haben soll, wir nicht gesagt. Soweit ich das Kirchenrecht kenne und wie dieses bisher auch erläutert wurde, hätte nur der Papst den Bischof, dessen Rücktritt angenommen wurde, nach dem genannten Termin von Ostern 2019 und nur als apostolischen Administrator einsetzen können. Das geschah offenbar nicht, sonst hätte man es wohl kommuniziert. Ist dem aber so, müsste nach Kirchenrecht der Konsultorenrat einen solchen bestimmen. Das wird hingegen missachtet oder es wird einfach nicht die ganze Wahrheit gesagt.

2. In Bezug auf den Auftrag Huonders, als Mittelsmann zur Piusbruderschaft zu fungieren, sagt Kardinal Müller jetzt, dieser Auftrag sei absolut diskret erteilt und deshalb nicht der Pressestelle des Vatikans mitgeteilt worden. Deren Nichtkenntnis des Auftrags sei darauf zurückzuführen. Den Auftrag erteilte Müller jedoch im Namen der Kommission Ecclesia dei, die anfangs dieses Jahres durch den Papst aufgelöst, wurde, weshalb der Auftrag so nicht weiter bestehen kann; einer nicht mehr bestehenden Kommission kann Huonder nicht Bericht erstatten, wie es im Auftrag vorgesehen war. Schliesslich lässt sich die Wohnsitznahme des Beauftragten gleich bei der häretischen Piusbruderschaft selber, um mit dieser wohl auch Eucharistie zu feiern, so oder so in keiner Weise rechtfertigen. Vielmehr handelt der Bischof, der - im Gegensatz zu anderen - nur nach dieser handelt – doch just gegen die römisch-katholische Lehre. Und wenn der Auftrag absolut diskret erteilte wurde, weshalb macht Vitus Huonder ihn denn trotzdem publik?!

23.04.19 für SOGR und BT

Giusep Nay
23.04.19 - 09:11 Uhr
Leserbrief
Ort:
Valbella
Zum Artikel:
"Verlängerung zum Zweiten" bzw. "Noch kein neuer Bischof", SOGR und BT S. 1,2 und 5, 23.04.2019
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