×

Schiessen mit Fünfer und Weggli

"Die EU-Waffenrichtlinie gefährdet das Schiesswesen!" wird oft verschreit. Allerdings ist dies eine Übertreibung. Schützen können nach wie vor Sturmgewehre 57 und 90 mit einer Ausnahmebewilligung erwerben. "Niemand garantiert uns, dass solche Bewilligungen auch ausgestellt werden!" eine weitere Aussage. Hier allerdings eine falsche. Im neuen Gesetz ist ganz klar geregelt wer eine solche Ausnahmebewilligung erhält, darunter auch alle Sportschützen. "In 5 Jahren ändert die EU die Waffenrichtlinie wieder und zerstört dann unser Schiesswesen!" So einfach ist es nicht. Passt die EU die Richtlinie wieder an, so ist unser Parlament verpflichtet dies mit einer Gesetzesänderung zu übernehmen. Diese untersteht dann wieder dem Referendum. Darum lassen wir uns nicht täuschen und sagen ja zu einer harmlosen Verschärfung des Waffenrechts und zum Verbleib im sicherheitsrelevanten Schengen-Raum, ohne dass wir Schützen darunter leiden! "De Füfer und s' Weggli" eben…

Cedric Gmür
17.04.19 - 13:10 Uhr
Leserbrief
Ort:
Amden
Zum Artikel:
Es geht um Waffen - und ums Prinzip, Ausgabe Linthzeitung, 17.04.2019
Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.

Ihr Wohlgelobter 5'er und s'Weggli entpuppt sich als eine bittere Kröte. Sie schreiben es selber, in 5 Jahren ändert die EU die Richtlinie wieder. Und dann? Aus der Vergangenheit lernt man:
Referendum? Kann man schon machen, dann bläht sich aber der Drache wieder auf. Dann fallen schöne Schlagworte wie Schengen/Dublin, Schlagbaum, Isolation AP-Verlust und Schwups, schon ist die Daumenschraube wieder montiert und wird angezogen.
Die Kommunikation der EU ins Sachen Rahmenvertrag oder Brexit lassen grüssen.

Danke für Ihre Wahlempfehlung - mein NEIN steht...