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Boswil

Als der "Kunstschaffende" Philipp Ruch vor drei Jahren in einem primitiv gestalteten Inserat zur Tötung eines bekannten SVP-Politikers aufrief, der für seine migrationskritische Haltung bekannt ist, reagierten die meisten Schweizer Medien darauf erstaunlich gelassen. Er hat es ja nicht so gemeint ...

Als der Boswiler Gemeindeschreiber kürzlich auf seinem privaten (!) Facebook-Account in primitiv formulierten Sätzen die Todesstrafe für eine Gruppe von Syrern forderte, die in Freiburg (D) eine junge Frau stundenlang vergewaltigt hatten, löste dies in einigen Schweizer Medien hingegen einen veritablen Shitstorm aus. Nicht gegen die Vergewaltiger notabene, sondern gegen den Gemeindeschreiber.

Müssen wir daraus schliessen, dass eine migrationskritische Haltung für manche Medienschaffende ein schlimmeres Verbrechen darstellt als eine Gruppenvergewaltigung? Oder ist es einfach so, dass in unserem Land ein von Steuergeldern finanzierter "Künstler" ungestraft zu Selbstjustiz aufrufen darf, ein öffentlich-rechtlich angestellter Steuerzahler hingegen nicht?

Kurt Brändli
11.12.18 - 08:38 Uhr
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Malans
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Kultur ist Kult, ein Künstler muss und darf provozieren. Wenn ein gewähltes Mitglied einer Gemeindebehörde privat etwas sagt, was alle denken, dann hätte niemand was dagegen, aber öffentlich geht das gar nicht. Wer diesen kleinen, aber feinen Unterschied nicht macht, stellt sich mindestens bloss.
Rolf Klauser, Winterthur

Entschuldigung, aber Aufruf zu Mord ist alles andere als "es bitzeli Provoziara..."
Wenn Sie diesen feinen Unterschied nicht machen können, dann stellen Sie sich bloss. Was sie hier behaupten wäre in dem Sinn ja ein Persilschein zur totalen Narrenfreiheit. Apropos Narren, wie wir ja bereits am Beispiel der Basler Fasnacht gesehen haben, kann man dort auch nicht alles machen Stichwort Negro Rhygass...
Also lassen sie bitte so blöde Aussagen wie ein Künstler muss und darf Provozieren. Bleiben sie doch bei der Wahrheit - er darf es nur, wenn er linke Anliegen verteidigt.