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IPV im Kanton Glarus: Unser Rechner sagt dir, ob du Prämienverbilligung bekommst

Über 14'000 Glarnerinnen und Glarner haben Anspruch auf günstigere Krankenkassenprämien. Das Geld gibt es aber nur, wenn ihr jetzt aktiv werdet. Hier erfahrt ihr, ob ihr ein Anrecht habt.

Ueli
Weber
01.12.25 - 13:24 Uhr
Glarus

Anmerkung der Redaktion: Eine frühere Version des Rechners hatte technische Probleme. Jetzt sollte es wieder funktionieren.

Der Kanton Glarus zahlt einen Zustupf an Personen, die Mühe haben, ihre Krankenkassenprämien zu bezahlen. 9722 Glarnerinnen und Glarner erhielten im Jahr 2024 die sogenannte individuelle Prämienverbilligung (IPV) – im Schnitt wurden sie mit 2249 Franken unterstützt. Weitere 5000 hätten Anspruch gehabt, gingen aber leer aus.

Der Grund: Im Gegensatz zu den meisten anderen Kantonen bekommt ihr im Kanton Glarus derzeit nur IPV, wenn ihr ein Anmeldeformular einsendet oder die Anmeldung online macht. Der Kanton hat in diesen Tagen das Anmeldeformular für die Prämienverbilligung verschickt. Ob man Anspruch auf IPV hat, muss man aber selber herausfinden.

Wir sagen euch mit unserem Rechner hier, ob sich das Ausfüllen des Formulars lohnt. Ihr braucht dafür nur eure Steuerveranlagung von 2024 und zwei Minuten Zeit.

IPV-Rechner

Berechne die mögliche Verbilligung deiner Krankenkassenprämie im Kanton Glarus.

Schritt 1: Personen erfassen

Antrag muss bis Ende Januar gestellt sein

Damit ihr die volle Verbilligung bekommt, müsst ihr den Antrag für die individuelle Prämienverbilligung bis spätestens 31. Januar 2026 online ausfüllen oder mit dem Formular einreichen.

Hier könnt ihr das Formular herunterladen, wenn ihr es nicht mehr zur Hand habt und auf Papier ausfüllen wollt. Hier könnt ihr den Antrag online stellen, wenn ihr «Gesuch individuelle Prämienverbilligung» auswählt. Ihr müsst allerdings dafür ein Konto beim Behörden-Login des Bundes (AGOV) haben oder neu einrichten. 

Kein offizielles Tool

Bitte beachtet: Das Berechnungstool der «Glarner Nachrichten» ist keine offizielle Hilfe des Kantons und es bildet gewisse Spezialfälle nicht ab (besonders bei jungen Erwachsenen in Ausbildung). Es macht keine Angaben für Personen, die Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe beziehen. Es können aus den Angaben auch keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Aber das Berechnungstool kann helfen bei der Einschätzung, ob es sich lohnt, das IPV-Formular einzureichen.

Ueli Weber ist stellvertretender Redaktionsleiter der «Glarner Nachrichten». Er hat die Diplomausbildung Journalismus am MAZ absolviert und berichtet seit über zehn Jahren über das Glarnerland.

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