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Enzianschnaps und Kräutertee: Das gilt es beim Sammeln von Wildpflanzen zu beachten

Ob Heidelbeerkonfitüre oder Kräutertee: Selbst gemacht schmecken diese Produkte meist besser. Wer Wildpflanzen sammelt, sollte aber ein paar Regeln beachten.

Südostschweiz
06.07.24 - 04:30 Uhr
Graubünden
Moschus Schafgarbe: Ihre Inhaltsstoffe sollen unter anderem die Leber stärken wie auch bei der Heilung von kleinen oberflächlichen Wunden helfen. 
Moschus Schafgarbe: Ihre Inhaltsstoffe sollen unter anderem die Leber stärken wie auch bei der Heilung von kleinen oberflächlichen Wunden helfen. 
Bild Amt für Natur und Umwelt
Wenn die Holunderbäume in voller Blütenpracht stehen, überall Blumen blühen und die Beeren langsam reif werden, juckt es so manch eine und manch einen in den Fingern: Jetzt können Blüten und Beeren gesammelt werden, um daraus feine Konfitüren, Tees, Schnäpse oder Heilmittel und Salben herzustellen.

Doch was soll dabei beachtet werden, damit diese Wildpflanzen weiterhin wachsen und damit auch in Zukunft wieder geerntet werden können? Dürfen Wildpflanzen für die kommerzielle Produktion von Lebens- und Heilmitteln verwendet werden? Und wenn ja, in welchen Mengen? Das Amt für Natur und Umwelt (ANU) Graubünden klärt auf:

Keine Geschützte-Liste-Art

Als Erstes muss abgeklärt werden, ob die Pflanze, von der man Blüten, Blätter, Wurzeln oder Beeren ernten möchte, nicht auf der Liste der national und kantonal geschützten Pflanzenarten steht. Diese Liste ist hier zu finden. Auch darf selbstredend weder in einem Pflanzenschutzgebiet noch im Schweizerischen Nationalpark gesammelt werden.

Checkliste

Das ANU rät, sich vor dem Pflücken der entsprechenden Pflanzenteile folgende Fragen zu stellen:

- Kann ich die Art richtig bestimmen und erkennen?

- Wann ist die Blütezeit? Ist die Versamung gewährleistet?

- Ist die Art weit verbreitet oder kommt sie nur lokal vor?

- Wie gross ist die Population der Art, die ich sammeln will? Wie viele Individuen finden sich in der Fläche, in der ich sammeln will?

- Sehen die Pflanzen kräftig und gesund aus? Ist ein Pilzbefall oder Frassschaden (Insekten, Pflanzenfresser) festzustellen?

- Bestehen Anzeichen, dass aus der vorgesehenen «Erntefläche» bereits Pflanzen entnommen worden sind?

Bei Unsicherheiten bei der Beantwortung dieser Fragen: Unbedingt Hilfe bei einem Experten oder einer Expertin holen.

Wird zu Arzneimitteln wie auch zu Schnaps verarbeitet: der Gelbe Enzian.
Wird zu Arzneimitteln wie auch zu Schnaps verarbeitet: der Gelbe Enzian.
Bild Amt für Natur und Umwelt

Kleine Mengen

Eine Pflanze muss an ihrem natürlichen Standort gedeihen, blühen und Samen bilden können, damit sie langfristig überleben kann und ihre genetische Vielfalt gewährleistet ist. Aus diesem Grund dürfen nur kleine Mengen und nur weit verbreitete Arten gesammelt werden. So wird verhindert, dass deren Bestand Schaden nimmt oder gar ausgerottet wird.

Das ANU empfiehlt folgende Maximalmengen:

Blätter: 
An maximal 1/3 der Pflanzen einer Population dürfen Blätter gesammelt werden; 2/3 sollen geschont werden. Pro Pflanze dürfen max. 50  Prozent der Blätter geerntet werden.

Blüten oder Samen: 
An maximal 1/3 der Pflanzen einer Population dürfen Blüten oder Samen gesammelt werden; 2/3 sollen geschont werden. Pro Pflanze max. 50 Prozent der Blüten beziehungsweise der Samen. Populationen von weniger als 100 Pflanzen sind zu schonen. In Populationen von weniger als 30 Pflanzen darf nicht gesammelt werden.

Wurzeln (ganze Pflanze)
Von maximal 10 Prozent der Pflanzen einer Population dürfen Wurzeln gesammelt werden. Populationen von weniger als 100 Individuen sind zu schonen. In Populationen von weniger als 30 Individuen darf nicht gesammelt werden. Im folgenden Jahr ist die Ernte auf eine noch nicht beanspruchte Fläche zu verlagern.

Ganze Pflanzen ohne Wurzeln
Bis zur Blüte- und Fruchtzeit: Von maximal 10  Prozent der Pflanzen einer Population dürfen die ganze Pflanze ohne Wurzeln gesammelt werden. 90 Prozent der Population (ganze Pflanzen inkl. Wurzeln) muss erhalten bleiben. Nach der Fruchtreife (dann, wenn die Pflanzen ihre Samen fallen lassen): 50 Prozent der Population muss erhalten bleiben. Populationen von weniger als 100 Individuen sind zu schonen. In Populationen von weniger als 30 Individuen darf nicht gesammelt werden.

Kommerzielle Verwendung

Werden die aus Wildpflanzen hergestellten Lebensmittel, Salben oder Heilmittel verkauft, muss dies beim kantonalen Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit angemeldet werden. Wird eine wild wachsende Art regelmässig und in grösseren Mengen – für die private wie auch die gewerbliche Nutzung – benötigt, empfiehlt das ANU deren Anbau. Dabei ist es jedoch ratsam, sich Expertenhilfe zu holen. Denn es gilt unbedingt, eine genetische Vermischung mit den lokalen Wildpopulationen zu vermeiden. 

Glasklar: Aus wilden Pflanzen werden verschiedenste Schnäpse hergestellt.
Glasklar: Aus wilden Pflanzen werden verschiedenste Schnäpse hergestellt.
Bild Archiv
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