Wildtiere auf der Fahrbahn: So vermeidet ihr einen Crash und handelt richtig
Es ist schnell passiert: Ihr seid auf den Strassen unterwegs, und schon huscht ein Hase oder Reh über die Fahrbahn. So könnt ihr den Überblick behalten, rechtzeitig bremsen und Unfälle vermeiden.
Es ist schnell passiert: Ihr seid auf den Strassen unterwegs, und schon huscht ein Hase oder Reh über die Fahrbahn. So könnt ihr den Überblick behalten, rechtzeitig bremsen und Unfälle vermeiden.
Der Herbst ist die Jahreszeit, in der die Wahrscheinlichkeit am höchsten ist, unverhofft auf Wildtiere zu treffen, die sich auf der Fahrbahn aufhalten oder diese überqueren. Gerade in der Abend- und Morgendämmerung sei das Wild besonders aktiv, wie der Verkehrsdienst Touring Club Schweiz (TCS) mitteilt. Das Risiko, plötzlich von einem Wildtier auf der Strasse überrascht zu werden, steige nun an. Später, im Winter, komme dazu, dass die Wildtiere regelmässig auf die Strasse laufen, um Salzreste vom Boden aufzulecken. Manche Tiere fänden es sogar bequem, sich auf dem Asphalt zu bewegen. Mit folgenden Tipps vom TCS seid ihr für diese Jahreszeiten gerüstet:
1. Fahrverhalten im Wald anpassen
Insbesondere im Wald muss die Fahrerin oder der Fahrer damit rechnen, dass Wild auf der Fahrbahn auftaucht. «Dies ist heutzutage wahrscheinlicher als früher, weil die Fahrzeuge, auch solche mit Verbrennungsmotoren, immer leiser werden und somit kaum wahrgenommen werden können», so der TCS. Deshalb sollte bei Verdacht auf potenzielle Gefahren durch Wildtiere die Geschwindigkeit verringert und die Aufmerksamkeit erhöht werden. Man sollte sich nicht von Mitfahrenden oder elektronischem Zubehör ablenken lassen.
2. Abblendlicht einschalten
Wenn man auf der Strasse auf ein Reh trifft, sollte man sofort das Abblendlicht einschalten. «Auf keinen Fall das Scheinwerferlicht, das irritiert das Tier», so der Verkehrsdienst. Auch Hupen könne eine Möglichkeit sein, um das Tier zu verscheuchen. Weil die Wildtiere meistens in Gruppen unterwegs seien, müsse jederzeit mit zusätzlichen Tieren gerechnet werden, die plötzlich auf der Strasse auftauchen könnten.
3. Keine riskanten Ausweichmanöver
Wenn eine Kollision trotzdem nicht zu verhindern ist, sollte die Fahrerin oder der Fahrer auf die Bremse stehen, das Steuerrad gut festhalten und versuchen, die Spur zu halten, wie es weiter heisst. Riskante Ausweichmanöver sollten vermieden werden, weil diese zu einem noch schlimmeren Unfall führen können. Dies sei zum Beispiel bei Gegenverkehr oder wenn ein Hindernis oder Gegenstand am Strassenrand stehe der Fall.
4. Polizei benachrichtigen
Wenn es zu einem Unfall kommt und ein Tier angefahren wird, muss rasch gehandelt werden: Der TCS rät, die Warnblinker einzuschalten, eine Leuchtweste anzuziehen und das Pannendreieck aufzustellen. Nach dem Sichern der Unfallstelle sollte der Fahrer oder die Fahrerin die Polizei benachrichtigen. Diese entscheide dann, ob die Wildhüterin oder der Wildhüter aufgeboten wird.
Rehe, Füchse und andere Wildtiere sind, ob verletzt oder tot, ein Fall für die Polizei oder den Wildhüter. Aus diesem Grund ist eine Meldepflicht im Strassenverkehrsgesetz verankert. Wichtig ist, dass man sich dem verletzten Tier nicht nähert, bis die Polizei oder die Wildhut vor Ort ist.
Die Polizei oder die Wildhut sollte auch dann alarmiert werden, wenn das Tier scheinbar unverletzt davonläuft. Falls das Tier doch verletzt sein sollte, kann es sein, dass es sich irgendwo im Unterholz versteckt und qualvoll sterben muss.
So deckt die Versicherung den Schaden
In der Regel übernimmt die Teilkaskoversicherung den Schaden. Allerdings deckt sie den Schaden nur, wenn es sich um eine plötzliche, direkte Kollision mit einem Wildtier handelt. Falls die Fahrerin oder der Fahrer dem Tier ausgewichen und dabei die Kontrolle über das Fahrzeug verloren habe, werde der Schaden nicht von der Teilkaskoversicherung übernommen, so der TCS. Verfüge der Lenker respektive die Lenkerin über eine Vollkaskoversicherung, übernehme diese den Schaden. Die Meldung eines Wildunfalls bei der Polizei empfehle sich deshalb doppelt, wie der Verkehrsdienst abschliessend schreibt: «Den Lenkern entgeht einerseits eine Busse wegen pflichtwidrigen Verhaltens. Gleichzeitig können sie beweisen, wie sich der Unfall tatsächlich ereignet hat.» (nen)
Hier geht es zu einem weiteren Serviceartikel zum Thema:
Dieser Artikel ist in abgeänderter Form bereits am 14. Oktober 2024 erschienen.
Nicole Nett ist Redaktorin und Chefin vom Dienst für das Newsportal «suedostschweiz.ch». Die gelernte Kauffrau hat Multimedia Production studiert und lebt in der Bündner Herrschaft. Sie arbeitet seit 2017 für die Medienfamilie Südostschweiz.

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