Aussage gegen Aussage – Gericht glaubt Mädchen
Wegen sexueller Handlungen mit einem Kind musste sich ein 52-Jähriger vor dem Kreisgericht in Uznach verantworten. Beschuldigt hatte ihn die Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin.
Wegen sexueller Handlungen mit einem Kind musste sich ein 52-Jähriger vor dem Kreisgericht in Uznach verantworten. Beschuldigt hatte ihn die Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin.
22.06.22 - 18:01 Uhr
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