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Bundesgericht gibt Schnyder Recht

Am Freitag hat das Bundesgericht ein weiteres Urteil zur Causa Bündner Kantonsgericht publiziert.

Südostschweiz
31.07.21 - 04:30 Uhr
Ereignisse
Der ehemalige Kantonsrichter Peter Schnyder.
Der ehemalige Kantonsrichter Peter Schnyder.
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Das personell veränderte Bündner Kantonsgericht hat seine Arbeit seit Längerem aufgenommen. Die Querelen zuvor sind aber noch präsent – weil immer noch gerichtliche Auseinandersetzungen laufen. Am Freitag hat das Bundesgericht ein weiteres Urteil zur Causa Kantonsgericht publiziert.

Der ehemalige Kantonsrichter Peter Schnyder erhielt dabei wegen eines Ausstandverfahrens Recht. Vereinfacht gesagt geht es darum, dass Schnyder sich unter anderem nicht damit einverstanden gezeigt hatte, dass er in einem Revisionsverfahren durch eine andere Kantonsrichterin ersetzt wurde. Es handelt sich um den Fall, wo das Urteil angeblich durch den damaligen Kantonsgerichtspräsidenten abgeändert worden sein soll. Schnyder gelangte im Juni 2019 ans Bundesgericht und verlangte, dass er im Revisionsverfahren wieder als Richter eingesetzt werden solle.

Das Bundesgericht hob den Beschluss 2020 auf und wies den Fall ans Kantonsgericht zurück. Schnyder stellte daraufhin ein Ausstandsbegehren gegen alle Richter und Aktuare am Kantonsgericht, weil «der Anschein von Befangenheit» bestehe. Das neue Verfahren wurde vom Bündner Verwaltungsgericht übernommen, dieses lehnte aber das Ausstandsbegehren ab. Schnyder zog erneut vors Bundesgericht.

Dieses gibt Schnyder nun Recht. Das Bundesgericht schreibt, dass das Verwaltungsgericht die Eingaben der vom Ausstandsverfahren betroffenen Personen rechtzeitig hätte übermitteln müssen, damit Schnyder sich vor dem Entscheid dazu hätte äussern können. Dies sei nicht geschehen. Nun wird der Entscheid des Verwaltungsgerichtes aufgehoben und zurückgewiesen. Dieses muss nun über die Bücher, auch, weil es dem gerügten fehlenden doppelten Schriftwechsel als «nicht der Praxis entsprechend» bezeichnete.

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