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Bedingte Freiheitsstrafe für Unternehmer Remo Stoffel

Remo Stoffel hat wegen Urkundenfälschung und Unterdrückung von Urkunden eine bedingte Freiheitsstrafe von 180 Tagen erhalten.

Agentur
sda
28.07.20 - 14:36 Uhr
Ereignisse
Remo Stoffel
Financier Remo Stoffel, fotografiert am 12.10.2016. Bild Marco Hartmann
Marco Hartmann

Die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität hat die Strafuntersuchung gegen Remo Stoffel abgeschlossen. Der Unternehmer erhielt wegen Urkundenfälschung und Unterdrückung von Urkunden per Strafbefehl eine bedingte Freiheitsstrafe von 180 Tagen.

Ausgelöst wurde die Strafuntersuchung durch das kantonale Steueramt im Oktober 2016. Stoffel wurde neben Urkundenfälschung auch Steuerbetrug vorgeworfen, wie die Oberstaatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Die Vorwürfe standen im Zusammenhang mit dem Kauf und dem Betrieb der Avireal AG durch die Ability AG. Der Kauf hatte am 28. April 2005 stattgefunden.

Die Staatsanwaltschaft kam nun zum Schluss, dass die Zwischenbilanz der Avireal AG vom 30. Juni 2005 und eine 2009 verwendete Bankbestätigung nicht korrekt waren. Gewisse Urkunden seien bis Ende 2006 unterdrückt worden, schreibt die Staatsanwaltschaft. Stoffel habe diese Sachverhalte anerkannt, trotz teilweise bevorstehender Verjährung.

Einigung mit Steuerbehörden

Mit den Steuerbehörden hat sich Stoffel geeinigt und für die Transaktion vom 28. April 2005 «substanzielle Steuernachzahlungen» geleistet. Eine Kaution von 20 Millionen Franken ging direkt von den Straf- an die Steuerbehörden, wie die Staatsanwaltschaft schreibt.

Wegen der Einigung mit dem Steueramt und einem entlastenden Gutachten hat die Staatsanwaltschaft die restlichen Untersuchungen wegen weiterer Urkundendelikte sowie wegen Steuerbetrugs eingestellt. Der Strafbefehl und die Einstellungsverfügung sind rechtskräftig.

Der Bündner Unternehmer Stoffel wurde unter anderem bekannt, als er 2013 in seinem Heimatdorf Vals die Therme kaufte und dort Pläne vorantrieb, einen über 380 Meter hohen Hotelturm zu bauen. Erst im Juni verlor er vor Bundesgericht einen langjährigen Rechtsstreit mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Dabei ging es um rund 60 Millionen Franken Verrechnungssteuern. 

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