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Verkauf der Therme Vals ist korrekt abgelaufen

Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat das Verfahren im Zusammenhang mit dem Verkauf der Therme Vals an das Unternehmen von Remo Stoffel eingestellt. Das Verfahren lief unter anderem wegen Verdachts auf ungetreue Geschäftsbesorgung, nachdem die Bündner Regierung Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht hatte.

Südostschweiz
13.05.20 - 11:13 Uhr
Ereignisse
Das Verfahren rund um die Therme Vals wurde eingestellt.
Das Verfahren rund um die Therme Vals wurde eingestellt.
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Die Bündner Regierung hatte bei der Staatsanwaltschaft vor rund drei Jahren Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Der Verdacht: ungetreue Geschäftsbesorgung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Therme Vals. Nun hat die Staatsanwaltschaft Graubünden das Verfahren eingestellt, wie sie in einer Mitteilung schreibt.

Den damaligen Verwaltungsräten der Hotel und Thermalbad Vals AG wurde vorgeworfen, im Auftrag der Gemeinde Vals Verhandlungen über den Verkauf der Aktien der Gesellschaft geführt und dabei zum Nachteil der Gemeinde gehandelt und sich selber unrechtmässig bereichert zu haben. Sie hätten veranlasst, dass dem Kaufangebot der Stoffelpart, dem Unternehmen von Remo Stoffel, eine Unterbewertung der Gesellschaft zugrunde liege.

Ausserdem wurde den Verwaltungsräten vorgeworfen, in diesem Zusammenhang mit der Stoffelpart eine Vereinbarung abgeschlossen haben. Dabei hätten sie unter Verletzung ihrer Pflichten eine Vermögensschädigung, respektive eine Vermögensgefährdung, zum Nachteil der Therme verursacht. Sie sollen sich dabei unrechtmässig selber bereichert haben, indem sie sich seitens der Käufer zusichern liessen, auch nach einem Verkauf der Aktien der Gesellschaft weiterhin als deren Verwaltungsräte eingesetzt zu bleiben.

Zugleich soll sich durch den Kauf der Aktien unter Wert die Soffelpart unrechtmässig bereichert haben. Und Besitzer Remo Stoffel soll ausserdem die beiden Verwaltungsräte zu ihrem unrechtmässigen Handeln angestiftet haben.

Um zu klären, ob der Kaufpreis, den die Stoffelpart angeboten hatte, angemessen war, hat die Staatsanwaltschaft bei einer Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft ein Gutachten eingeholt. Wie es heisst, zeigte sich darin, dass der Kaufpreis über dem inneren Wert der AG lag und deshalb als angemessen einzuschätzen sei. Es liege deshalb keine Vermögensschädigung der Gemeinde vor.

Die in der Vereinbarung abgmachte Entschädigungszahlung entspricht gemäss Gutachten einer marktüblichen und adäquaten Verpflichtung, wie es weiter heisst. Die zwei Verwaltungsräte der AG haben den Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung nicht erfüllt.

Das hat zur Folge, dass auch der Tatvorwurf gegen Remo Stoffel wegen allfälliger Anstiftung dazu nicht aufrechterhalten werden kann. (so)

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