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Tod in Quarantäne wirft Fragen auf

Ein Mann ist in seiner Wohnung in Rapperswil-Jona an Corona gestorben. Der Arzt hatte ihm geraten, mit der Erkrankung daheim zu bleiben.

Christine
Schibschid
14.04.20 - 11:45 Uhr
Ereignisse
BILD ARCHIV

Der Fall eines 59-Jährigen Sri-Lankers, der in Rapperswil-Jona an einer Coronaerkrankung gestorben ist, lässt vielen keine Ruhe. In der Facebook-Gruppe «Du bisch vo Rappi wen...» finden sich unter einem Beitrag zu dem Thema rund 60 Kommentare. Bei vielen Menschen wirft der Tod des Mannes offenbar Fragen auf.

«Vollkommä unverständlich und eifach skandalös find ich das!!!», schreibt etwa eine Userin. «Macht traurig und sprachlos. Unverständlich», kommentiert eine andere. Eine Frau behauptet: Sie könne ein paar Dinge erzählen, die falsch gelaufen seien. Polizei und Gesundheitsamt hätten sie jedoch dazu angehalten, nichts zu sagen.

Über den Todesfall hatte «Tele Züri» berichtet. Wie es hiess, musste der Diabetiker trotz Coronadiagnose auf Anweisung seiner Hausarztpraxis «bis zum Schluss» zu Hause bleiben. Ein Nachbar habe wegen des schlimmen Hustens des 59-Jährigen Alarm geschlagen und erneut beim Arzt angerufen. Dem Patienten sei daraufhin aber lediglich Hustensirup gebracht worden.

Die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass der Mann am Coronavirus starb. Laut Florian Schneider von der Kantonspolizei fanden Einsatzkräfte den Toten am 25. März gegen 17 Uhr in dessen Zuhause in Jona. Den genauen Todeszeitpunkt müsse die Obduktion klären. Die Ergebnisse gingen direkt an die Staatsanwaltschaft, sagt der Polizeisprecher. «Sie entscheidet dann, wie es weitergeht.»

Kein Verdacht gegen Arzt

«Aktuell wartet die Staatsanwaltschaft den Polizeirapport sowie den Obduktionsbericht ab», teilt die Medienbeauftragte Beatrice Giger mit. Zum heutigen Zeitpunkt sei aber nicht von einem Verdacht auf ein strafbares Verhalten auszugehen. Die Staatsanwaltschaft habe keine Untersuchung wegen fahrlässiger Tötung eröffnet.

Laut Giger kam der Verstorbene eine Woche vor seinem Tod im Rahmen einer Routineuntersuchung in die Praxis seines Hausarztes. Weil er eine leicht erhöhte Temperatur aufwies, seien ein Coronatest durchgeführt und der Mann in Selbstquarantäne geschickt worden. «Nachdem das positive Ergebnis vorgelegen hatte, wurde der Mann zur Fortsetzung der Quarantäne aufgefordert», teilt Giger mit. Zu diesem Zeitpunkt habe er keine schweren Symptome aufgewiesen. «Er wurde daraufhin nicht mehr beim Arzt vorstellig, obwohl bekannt ist, dass er mobil war», so Giger.

«Nichts falsch gelaufen»

Das Gesundheitsdepartement wurde über den Tod umgehend benachrichtigt, teilt Kantonsärztin Danuta Reinholz mit. «Nach Prüfung der Situation unter Einbezug des behandelnden Arztes ist nichts falsch gelaufen.» Gemäss aktuellen Erkenntnissen sei der Todesfall auf einen abrupten schweren Krankheitsverlauf zurückzuführen, der es dem Patienten verunmöglicht habe, sich rechtzeitig an die Notfallnummer 144 zu wenden.

Auf die Frage, ob die involvierte Hausarztpraxis nun Konsequenzen fürchten muss, schreibt Reinholz: «Bei Vorwürfen gegen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte geht das Kantonsarztamt stets gleich vor. Der oder die Betroffene wird zur Stellungnahme und Einreichung der Krankengeschichte aufgefordert.» Die Unterlagen würden fachlich geprüft. Aus den Ergebnissen ergäben sich dann die nachfolgenden Schritte.

Verweis auf Arztgeheimnis

Doch was ist mit dem Anruf des Nachbarn wegen des Hustens? Hätte der Arzt da nicht hellhörig werden müssen? «Ich habe gesagt, er hat bitzeli schlimm Husten, also nicht normal, bitzeli schlimm», erläuterte der Nachbar im TV in gebrochenem Schweizerdeutsch. Wurde möglicherweise nicht deutlich, wie schlecht es dem Patienten tatsächlich ging?

«Wir wollen und dürfen zu dem Fall nichts sagen», heisst es mit Verweis auf das Arztgeheimnis von der betroffenen Arztpraxis.

Dass ein Patient mit Corona-Beschwerden zum Beispiel Hustensirup bekommt, findet Clemens Niemann, Präsident des Hausarztvereins Linthgebiet, nicht verwunderlich – auch wenn er betont, dass er den Fall nicht kenne. «Bei Corona können ausschliesslich die Beschwerden und allfällige Komplikationen behandelt werden», erklärt er. «Wenn es der Zustand des Patienten erlaubt, soll die Behandlung zu Hause erfolgen.»

Ähnlich äussert sich Holger Hänsch, Präsident des medizinischen Vereins Linthgebiet. Zum Todesfall in Jona sagt er: «Es ist möglich, dass das Ganze ein Kommunikationsproblem mit fatalem Ende war.»

Verfahren läuft noch

Warum kein Verdacht auf ein strafbares Verhalten vorliegt, kann die Staatsanwaltschaft zum jetzigen Zeitpunkt nicht genauer darlegen, wie Mediensprecherin Giger mitteilt. Sie verweist auf das polizeiliche Ermittlungsverfahren. «Wir warten nun sämtliche Unterlagen ab und werden diese alsdann einer Prüfung unterziehen.» Wenn die Untersuchung abgeschlossen ist, gibt es möglicherweise mehr Klarheit.

«Aktuell wartet die Staatsanwaltschaft den Polizeirapport sowie den Obduktionsbericht ab.»

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