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Diverse Ausnahmen für die kantonale Verwaltung

Der Betrieb der kantonalen Verwaltung soll während der Corona-Pandemie aufrecht erhalten werden. Mit diversen Ausnahmeregelungen soll sichergestellt werden, dass die Mitarbeitenden nicht unnötig Gefahren ausgesetzt werden.

Südostschweiz
17.03.20 - 15:30 Uhr
Ereignisse
Ein grosser Massnahmenkatalog soll dazu führen, dass die kantonale Verwaltung offen bleibt.
Ein grosser Massnahmenkatalog soll dazu führen, dass die kantonale Verwaltung offen bleibt.
ARCHIV

Eine Arbeitsgruppe, welche vom Glarner Regierungsrat eingesetzte wurde, erarbeitete ein Massnahmen-Paket für die betriebliche Vorbereitung auf die Corona-Pandemie. Umgesetzt wurden unter anderem die umfassende Information zu Verhaltens-und Hygieneregeln, die Organisation von Desinfektionsmittel für den Publikumsverkehr in der öffentlichen Verwaltung und die Einführung einer zentralen Übersicht über die krankheitsbedingten Absenzen beim Personaldienst, wie es in einer Mitteilung des Kantons heisst.

Zudem wurden Massnahmen zur gegenseitigen Unterstützung eingeleitet. Auch wurde angeschaut, wie man den Einsatz von Ressourcen optimieren kann. Aufgaben in Verwaltungseinheiten und Gesundheitsinstitutionen, die dringend zu erledigen sind und in der aktuellen Situation über zu wenig Ressourcen verfügen, sollen durch Mitarbeitende aus anderen Verwaltungseinheiten nach Möglichkeit unterstützt werden.

Schutzmassnahmen

Für die Zeit der Coronavirus-Pandemie genehmigt der Regierungsrat verschiedene Massnahmen, unter anderem:

  • Die angestellten Personen haben pro Fall Anspruch auf bis zu fünf (anstatt drei) Tage bezahlten Urlaub. Dies ist bei Krankheit eigener Kinder oder bei Krankheit pflegebedürftiger Familienmitglieder der Fall, wenn die Hilfeleistung nicht von einer anderen Person wahrgenommen werden kann
  • Für Dienstfahrten sind nach Möglichkeit private Motorfahrzeuge zu benützen.
  • Mitarbeitende, die zur Gruppe der besonders gefährdeten Personen gehören und sich bei ihren Vorgesetzten gemeldet haben, bleiben ab Mittwoch, 18. März 2020, zu Hause. Soweit möglich arbeiten sie von zu Hause aus. Darüber hinaus erhalten sie bezahlten Urlaub.
  • Nach Absprache mit dem Personaldienst: Mitarbeitende, die im gleichen Haushalt mit gefährdeten Personen leben, können gegen Vorlage eines ärztlichen Attests bei der gefährdeten Person zu Hause bleiben.
  • Generelle Anordnung zum Abbau von Mehrstunden, Reduktion der Präsenzzeit und Ferienbezug, ausser bei Verwaltungseinheiten, die dringende Arbeiten zu erledigen haben.
  • Regierungsratsanträge und Protokollauszüge der Beschlüsse des Regierungsrates sind ab sofort nur noch elektronisch zu versenden.

Schalterschliessungen

Die Schalter der kantonalen Verwaltung bleiben geschlossen. Besprechungen mit Mitarbeitenden vor Ort erfolgen nach vorgängiger telefonischer, schriftlicher oder elektronischer Terminvereinbarung. Die telefonische Erreichbarkeit ist von 8.00 bis 12.00 Uhr gewährleistet. Einzig bei der Kantonspolizei bestehen vorläufig keine Einschränkungen. Sie ist weiterhin wie üblich zu erreichen.

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