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Hundespaziergang endet vor Gericht mit Schuldspruch

Das Regionalgericht Plessur befasste sich am Donnerstag mit einer tätlichen Auseinandersetzung, die sich vor dreieinhalb Jahren im Churer Rheinwäldchen ereignet hat.

31.01.19 - 15:42 Uhr
Ereignisse
Regionalgericht Plessur
Das Regionalgericht Plessur hat eine Auseinandersetzung zwischen Hundehaltern klären müssen.
YANIK BUERKLI/ARCHIV

Der damals 43-jährige angeklagte Bündner sass am 25. Juni 2015 mit seiner Frau und seinem Pitbull an der Leine am Rheindamm auf einer Sitzbank, als ein 79-jähriger Rentner mit dem nicht angeleinten Hund seines Sohnes daher kam. Es kam zu einer Auseinandersetzung zwischen den beiden Hunden, worauf sie sich ineinander verbissen. Der Rentner hob seinen Walkingstock und wollte die Hunde mit einem gezielten Schlag auf die Nase des Pitbulls trennen. Der Pitbull-Halter schlug dann die Faust gegen die linke Wange des 79-Jährigen, worauf dieser zu Boden stürzte und für kurze Zeit das Bewusstsein verlor. Danach trat der Angreifer dem wehrlos am Boden liegenden Rentner noch mit dem Fuss gegen die Brust. Ohne sich um den Verletzten zu kümmern verliess das Ehepaar dann den Tatort. So die Anklage.

Faustschlag und Fusstritt bestritten

Der Beschuldigte blieb in der Strafuntersuchung und auch vor Gericht dabei, dass der Rentner ihn mit dem Stock angegriffen habe. Er habe den Mann mit offener Hand am Kopf und an der Brust weggestossen, worauf dieser umgefallen sei. Mit dem Fuss habe er den wehrlosen Mann nicht getreten, so etwas würde er nie tun. Und als sie gegangen seien, sei der Mann schon wieder aufgestanden und habe sie beschimpft. Diese Aussage bestätigte auch die Ehefrau.

Angeklagt der einfachen Körperverletzung sowie der Unterlassung der Nothilfe stand der Beschuldigte vor Gericht. Die nicht persönlich vertretene Staatsanwaltschaft forderte Schuldspruch und beantragte eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 120 Franken sowie eine Busse von 1200 Franken.

Hohe Forderungen

Der Anwalt des Opfers beantragte die Rückweisung der Anklageschrift an die Staatsanwaltschaft und die Einholung weiterer Beweise. Beides wurde vom Gericht abgelehnt. In der Begründung der Schadenersatz- und Genugtuungsforderung hielt der Anwalt fest, dass das mittlerweile 82-jährige Opfer noch heute unter den Folgen leide und dessen Lebensabend schwerwiegend getrübt sei. Eine Genugtuung von 35'000 Franken sei das absolute Minimum. Die Höhe des geforderten Schadenersatzes errechnete der Anwalt auf 51'293 Franken.

Der Verteidiger des Angeklagten stellte sich auf den Standpunkt, dass sein Mandant angegriffen wurde und den Angreifer in Notwehr mit offener Hand weggestossen habe. Der Fusstritt werde bestritten. Auch habe kein Anlass für Nothilfe bestanden, nachdem der Mann wieder aufgestanden sei und seinen Mandanten beschimpft habe. Der Verteidiger beantragte vollumfänglichen Freispruch und verlangte die Forderungen des Privatklägers auf den Zivilweg zu verweisen.

Das Regionalgericht Plessur sprach den Angeklagten der einfachen Körperverletzung schuldig, wobei es von einem Faustschlag, aber nicht von einem Fusstritt ausging. Die bedingte Geldstrafe wurde auf 30 Tagessätze zu je 120 Franken und die Busse auf 700 Franken festgelegt. Vom Vorwurf der Unterlassung der Nothilfe wurde er freigesprochen. Über die Forderung des Opfers wurde nicht entschieden.             

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Es sind solche haarsträubenden Alltagsdramen, voller unnötigem Leid, die zur heutigen Parallelscheinwelt behaupteter "Achtsamkeit, Empathie" kontrastieren.
Unabhängig von obigem Fall sei festgestellt, dass die "Ausreden" bzw. Lügen der Täter keinem Grenzwert unterliegen auf der nach unten offenen Richterskala.
Dass beispielsweise ein 79-jähriger einen 43-jährigen mit dem Stock angreift, erscheint ebenso hochplausibel wie der Umstand, dass ein Abwehren mit der "offenen Hand" zu einer Bewusstlosigkeit führt. Selbstredend, dass dies die grundsätzliche Glaubwürdigkeit des Pitbull(leine)halters ultimativ untermauert.
Und dass für Hunde bzw. deren Halter meist nicht das Verursacherprinzip gilt, sondern Unbeteiligte wie Wanderer, Mieter etc. unter der artungerechten Haltung zu leiden haben, kommt als grundsätzlicher ungelöster Gesellschaftsmissstand noch dazu.
In der SO 31.1.2019 wird Wandern als Risikoaktivität (während der Kanton zwecks Gesundheit – Stichwort: Schrittzähler – dazu aufruft) eingestuft. Weil Wanderer das Perpedes verlernten, über ihre eigenen Scheichen schtolpern? Mit Kampfkühen, Hunden und Bikern hat das natürlich nichts zu tun?
Siehe meinen Kommentar:
https://www.suedostschweiz.ch/leserbriefe/2019-01-11/chipo-und-andere-h…

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