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Den Tod eines Freundes verschuldet

Ein junger Autofahrer, der einen tödlichen Unfall verursacht hat, muss fünf Jahre ins Gefängnis. Dies hat gestern das Regionalgericht Plessur entschieden.

Südostschweiz
28.10.20 - 03:30 Uhr
Leben & Freizeit
Das Regionalgericht Plessur verurteilt einen jungen Autofahrer zu fünf Jahren Gefängnis.
Das Regionalgericht Plessur verurteilt einen jungen Autofahrer zu fünf Jahren Gefängnis.
KEYSTONE-SDA / CHRISTIAN BEUTLER

von Theo Gstöhl

«Ein Lernfahrer ist in Haldenstein mit einem entwendeten Auto verunfallt. Einer der Fahrzeuginsassen wurde dabei getötet und ein weiterer verletzt.» Mit diesen Worten begann die Mitteilung der Kantonspolizei Graubünden vom 15. September 2018. Gestern stand der 20-jährige Portugiese, der den Tod eines guten Kollegen zu verantworten hat, in Chur vor Gericht. Die Anklage lautete auf eventualvorsätzliche Tötung, mehrfach versuchte eventualvorsätzliche Tötung, qualifiziert grobe Verkehrsregelverletzung, mehrfaches Entwenden eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, Führerflucht und weitere Strassenverkehrsdelikte.

Es war nicht das erste Mal, dass der damals 18-jährige Lernfahrer nach erst fünf absolvierten Fahrstunden am Abend des 14. September 2018 den BMW X3 seines Vaters entwendete, um Strolchenfahrten mit Kollegen zu unternehmen. Auf der Kantonsstrasse zwischen Trimmis und Chur fuhr er mit 150 Stundenkilometern (km/h); auf der A13 Richtung Reichenau beschleunigte er das Auto bis auf 210 km/h. Und auf dem Rückweg lieferte er sich mit einem Audi A3 eines Kollegen ein Rennen mit Tempos bis zu 204 km/h.

Die Todesfahrt

Danach, am 15. September um 2.10 Uhr, fuhren sie zum Parkplatz beim Klettergarten Haldenstein. Ohne sich zu vergewissern, ob seine vier Insassen angeschnallt waren, fuhr der BMW-Fahrer zurück zur Brücke, wendete und beschleunigte auf über 151 Stundenkilometer. Im Bereich einer lang gezogenen Rechtskurve bremste er ab, das Auto geriet ins Schleudern, kam von der Strasse ab und kollidierte zuerst mit einer Signaltafel und danach mit einem Hochstromkasten. Dabei wurde der 17-jährige Beifahrer aus dem Fahrzeug geschleudert. Er erlitt tödliche Verletzungen. Ein weiterer Mitfahrer wurde verletzt.

Für den Staatsanwalt stand fest, dass der Angeklagte auf seinen Raserfahrten einen Unfall mit Todesfolge in Kauf genommen und somit eventualvorsätzlich gehandelt hat. Er forderte eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren, eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Franken sowie eine Busse von 300 Franken. Der Anwalt der Eltern des Todesopfers forderte eine Genugtuung von je 35 000 Franken sowie Schadenersatz von 22 000 Franken. Der damals verletzte Mitfahrer beantragte 7000 Franken Genugtuung und 1100 Franken Schadenersatz.

Risiko unterschätzt

Der Verteidiger erachtete die Tötung nicht als eventualvorsätzlich, sondern als fahrlässig. Sein Mandant habe das Risiko unter- und sein Können überschätzt. Er habe nie mit solchen Folgen gerechnet und sei auch von Mitfahrern ermutigt worden, schnell zu fahren. Der Anwalt forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten.

Das Regionalgericht Plessur entschied auf fahrlässige Tötung und Gefährdung des Lebens. Es legte die Freiheitsstrafe auf fünf Jahre fest. Die bedingte Geldstrafe und die Busse wurden wie beantragt ausgesprochen. Die Genugtuungsforderung der Eltern wurde auf je 25 000 Franken reduziert.

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