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Querelen der Bündner Justiz sind beim Bundesgericht angelangt

Die ersten Beschwerden wegen dem Bündner Kantonsgericht wurden vor dem Bundesgericht behandelt. Zwei Beschwerden des Kantonsrichters Peter Schnyder wurden auf seinen Antrag sistiert.

Agentur
sda
30.07.20 - 14:36 Uhr
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Peter Schnyder Kantonsrichter Kanton Graubünden Richter Gericht
Schnyder hat die beiden Beschlüsse auch vor dem Bündner Verwaltungsgericht angefochten.
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Das Bundesgericht hat sich mit den ersten Beschwerden im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen innerhalb des Bündner Kantonsgericht befasst. Es hat zwei Beschwerden des nicht mehr zur Wiederwahl empfohlenen Kantonsrichters Peter Schnyder auf dessen Antrag hin sistiert.

Die Beschwerden von Schnyder richten sich gegen zwei Beschlüsse der Kommission für Justiz und Sicherheit des Grossen Rats (KJS) von Ende Mai. Es handelt sich dabei zum einen um die Empfehlung auf seine Nichtwiederwahl.

Zum anderen hat Schnyder einen Verweis der Kommission gegen ihn angefochten. Dies geht aus zwei am Donnerstag veröffentlichten Verfügungen des Bundesgerichts hervor.

Schnyder hat die beiden Beschlüsse auch vor dem Bündner Verwaltungsgericht angefochten. Er ist - entgegen der Rechtsmittelbelehrung der KJS - der Ansicht, dass das Verwaltungsgericht und nicht das Bundesgericht für die Beschwerden zuständig ist.

Bis November sistiert

Das Bundesgericht hat die Behandlung der bei ihm liegenden Beschwerden sistiert, bis das Bündner Gericht entschieden hat. Vorderhand sind die Verfahren bis Ende November ausgesetzt.

Am Bündner Kantonsgericht schwelt bereits seit Jahren ein interner Konflikt. Er kulminierte, als Schnyder dem Gerichtspräsidenten Norbert Brunner vorwarf, ein Urteil nachträglich und eigenmächtig abgeändert zu haben.

Dadurch soll eine beim zu beurteilenden Erbstreit nicht beteiligte Person eine sechsstellige Summe zugesprochen erhalten haben. Unterdessen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Brunner.

(Verfügungen 1C_385/2020 und 1C_391/2020 vom 23.7.2020)

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