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Eine Verbotstafel wirft Fragen auf

Verbotstafeln sind nicht unbedingt jedermanns Freund. Daraus entstehende Bussen erst recht nicht. Doch darf gebüsst werden, wenn die Tafel von Pflanzen so zugewachsen ist, dass man sie wirklich nicht sieht? Wir haben bei der Stadtpolizei Chur nachgefragt.

13.07.19 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Diese Tafel in Chur warf bei einem Lesereporter einige Fragen auf.
Diese Tafel in Chur warf bei einem Lesereporter einige Fragen auf.
Sigi Ludescher

Mehr Efeu als Tafel sah ein Lesereporter in einem Wohnquartier in Chur. Die Amtsverbotstafel verschwindet fast vollständig hinter dem grünen Dickicht. Gilt die Tafel trotzdem? Kann man dafür gestraft werden, wenn die Tafel eindeutig schwer zu entziffern ist? Thomas John, Abteilungsleiter Verkehrstechnik und Logistik der Stadtpolizei Chur, hat die Antwort darauf.

Bei diesem Schild handelt es sich um ein richterliches Verbot, erklärt John. «So wie es aussieht, wurde dieses Fahrverbot auf einem privaten Grundstück zum Schutz des Grundeigentums erlassen. Es liegt hier im Ermessen der Privatperson, ob er den fehlbaren Fahrzeuglenker/Fahrzeuglenkerin zur Anzeige bringt.»

Diese Schilder würden nicht von der Polizei kontrolliert werden. Nach Erlass dieses Verbotes durch die gesuchstellende Person sei die Person selbst dafür verantwortlich.

Öffentliche Strassen werden kontrolliert

Bei öffentlichen Strassen sehe die Situation anders aus. «Im öffentlichen Strassennetz von Chur ist die Stadtpolizei in Zusammenarbeit mit den Werkbetrieben dafür verantwortlich, dass die Schilder gut sichtbar sind», erklärt John. Die Patrouillen der Stadtpolizei würden schlecht sichtbare, verwachsene oder schlecht lesbare Schilder melden. «Bei verdeckten Signalisationen durch Pflanzen und Sträucher werden diese durch die Werkbetriebe zurückgeschnitten. Auf häufig befahrenen Strassen werden verdeckte Signale früh gemeldet oder festgestellt.»

«In dubio pro reo»

Nicht nur Pflanzen, auch Schnee und Eis können Signalisierungen verdecken. Wird gebüsst, wenn die Signale wirklich schlecht sichtbar ist? Der Logistikverantwortliche der Stadtpolizei Chur sagt: «Ist die Nummerierung des Parkplatzes mit zumutbarem, verhältnismässigem Aufwand nicht zu erkennen, kann auf eine Busse verzichtet werden.»

Trotzdem sei dies nicht immer der Fall. «Einerseits wird von der Gesellschaft oft mehr Opportunität der Polizei gewünscht. Andererseits ist dies jedoch wegen gesetzlichen Bestimmungen und dem Grundsatz der Gleichbehandlung nicht immer möglich.» Im Zweifelsfall könne aber immer der Prinzip «In dubio pro reo» angewendet werden.

Anna Nüesch ist freie Mitarbeiterin und arbeitet neben ihrem Multimedia-Production-Studium bei der Südostschweiz in den Redaktionen von Online/Zeitung und TV. Zuvor hatte sie ein Praktikum bei diesen Kanälen absolviert.

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