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Vernachlässigte Rinder werden beschlagnahmt

Weil ein Bauer aus der Region seine Rinder vernachlässigt hat, darf er keine mehr halten. Ein Kollege übernimmt daraufhin die Verantwortung, für die Tiere ändert sich aber nichts.

Christine
Schibschid
15.04.19 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Kühe im Stall: Bauern müssen sich angemessen um ihre Tiere kümmern, sonst drohen Konsequenzen.
Kühe im Stall: Bauern müssen sich angemessen um ihre Tiere kümmern, sonst drohen Konsequenzen.
SYMBOLBILD KEYSTONE

Ein verdreckter Stall, zu wenig Einstreu und verdrecktes Rindvieh – wegen wiederholter Zuwiderhandlungen gegen das Tierschutzgesetz hat der Veterinärdienst im Januar 2018 das gesamte Rindvieh eines Bauern aus der Region beschlagnahmt und abtransportiert. Die beiden verantwortlichen Landwirte sind kürzlich per Strafbefehl wegen mehrfacher Übertretung des Tierschutzgesetzes schuldig gesprochen worden.

Gravierende Mängel

Immer wieder hatte der kantonale Veterinärdienst zuvor die Rinderhaltung des jüngeren der beiden beanstandet. Das geht aus dem Strafbefehl hervor. In der Folge war es dem Mann ab dem 1. Mai 2017 verboten, Nutztiere zu halten.

Der Landwirt übertrug die Verantwortung deshalb an den zweiten Verurteilten. In welcher Beziehung die Männer zueinander stehen, ist nicht bekannt. Für die Kühe änderte sich durch den Schritt nichts. Sie blieben im gleichen Stall und wurden weiter von ihrem bisherigen Besitzer betreut, obwohl dieser weder Tiere halten noch betreuen durfte.

Kaum Einstreu vorhanden

Bei zwei Kontrollen im Januar 2018 stellten Mitarbeiter des Veterinäramtes dann wieder gravierende Mängel fest. Zu diesem Zeitpunkt hielt der Landwirt, gegen den das Tierhalteverbot verhängt worden war, zehn Rinder in seinem Stall.

Die Mitarbeiter des Veterinärdienstes bemängelten unter anderem, dass zu wenig Einstreu am Boden lag, gemäss Strafbefehl war es teils kaum vorhanden. Ausserdem stellten sie fest, dass die Tiere seit der Einstallung zur Winterfütterung nicht ins Freie gelassen wurden.

Wie aus dem Strafbefehl weiter hervorgeht, war das gesamte angebundene Rindvieh verdreckt. Im Fell hingen Kotklumpen. Aufgrund der wiederholten Zuwiderhandlungen gegen das Tierschutzgesetz wurde zwei Tage nach der zweiten Kontrolle das gesamte Rindvieh beschlagnahmt und abtransportiert.

Laut Strafbefehl wurde der verantwortliche Bauer bereits mehrfach wegen Mängeln in der Tierhaltung gebüsst. «Aufgrund dessen erscheint eine Busse von 1000 Franken angemessen», schreibt die St. Galler Staatsanwaltschaft. Der Bauer muss auch die Verfahrenskosten tragen und insgesamt 1375 Franken bezahlen.

Auch der zweite Beteiligte, der formell die Verantwortung für die Tiere übernommen hatte, bekam einen Strafbefehl. Darin wird unterstrichen, dass er die volle Verantwortung für die Tiere übernommen, diese aber nach wie vor dem bisherigen Betreuer überlassen hatte. Laut Strafbefehl kannte der neue Verantwortliche die Zustände im entsprechenden Stall und wusste, dass dringend hätte gehandelt werden müssen. «Er nahm seine Verantwortung in keiner Weise wahr und kümmerte sich nicht weiter um die Tiere», heisst es. Der zweite Bauer wurde zu einer Busse von 800 Franken verurteilt. Dazu kommen Verfahrenskosten von 375 Franken.

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