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Dienstag, 09. Februar 2010
«Einen Herzinfarkt hätte sie nicht überlebt»
Rapperswil-Jona Eine Frau erleidet einen Kollaps, doch die Notrufzentrale schickt keine Ambulanz
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit eine Ambulanz ausrückt? Erika Liechti ist nach einer Notlage ihrer Mutter schockiert.
Frieda Suter
 
Die Ambulanz wird nach dem Urteil der KNZ aufgeboten. (Manuela Matt)
 

Um drei Uhr in der Nacht von Donnerstag auf Freitag letzter Woche erwachte eine 58-jährige Frau in Rapperswil mit ungewöhnlichen Symptomen. Die allein lebende Frau spürte den linken Arm und die linke Körperhälfte nicht mehr und fing an, blau anzulaufen. Sie kriegte kaum noch Luft, bekam Angst und geriet in Panik. In dieser Situation telefonierte sie ihrer Tochter und diese wiederum ihrem Vater, dem Exmann der erkrankten Frau.

«Da meine Mutter nicht sehr gut Deutsch spricht, rief mein Vater die Notfallnummer an. Die diensthabende Person empfand es aber nicht für nötig, eine Ambulanz aufzubieten, und verwies auf den Notfallarzt», schildert die Tochter Erika Liechti die ersten bangen Minuten.

Gleich danach rief der Vater die Nummer des Notfallarztes an. Dieser bot an, die Mutter in seiner Praxis zu behandeln. Nach dem Vater wandte sich auch die Tochter an den gleichen Arzt. Als ausgebildete Krankenpflegerin hatte sie die Situation ihrer Mutter als lebensbedrohend eingestuft, und sie schilderte dem Arzt den Ernst der Lage aus ihrer Sicht. Darauf versicherte ihr der Arzt, er werde die Ambulanz aufbieten. «Ganze 35 Minuten vergingen, bis er sich entschied, entgegen seiner Zusicherung, die Ambulanz aufzubieten, einen Hausbesuch zu machen. Man stelle sich vor, was bei einem Schlaganfall oder einem Herzinfarkt passiert wäre», sagt Erika Liechti am nächsten Morgen noch immer geschockt.

Vor Ort konnte der Arzt die Patientin behandeln und erkennen, dass sie einen Neurokollaps erlitten hatte. Am Schluss des Hausbesuches versprach der Arzt, sich am Morgen nach dem Zustand der Patientin zu erkundigen, und er notierte ihre Handynummer sowie jene einer Nachbarin, welche inzwischen zu Hilfe gekommen war.

Die nächste Überraschung erlebte die Tochter am Freitagmorgen. Der Arzt meldete sich bei ihr und fragte erneut nach der Telefonnummer ihrer Mutter, da er seine Notiz verloren hatte. In diesem Telefonat sprach ihn die Tochter nochmals darauf an, weshalb keine Ambulanz aufgeboten worden sei. «Doch der Arzt sagte nur, das falle nicht in seine Kompetenz, und reagierte sehr unfreundlich», sagt die Krankenpflegerin.

Der Mutter geht es inzwischen wieder besser. Der Arzt verschrieb ihr bei einem Besuch in seiner Praxis am Freitag jedoch starke Medikamente.

Die Bilanz für die vom Notfall betroffenen Personen ist klar: «Wir fragen uns, was vorliegen muss, bis eine Ambulanz ausrückt, und wie viel den Personen am Telefon des Notfalldienstes ein Leben wert ist.»

Notrufzentrale entscheidet

Auf die Frage, was es braucht, damit eine Ambulanz ausrückt, sagt Heinz Wagner, Betrieblicher Leiter der Regio 144 AG in Rüti: «Dieser Fall betrifft nicht unsere Organisation.» Denn wer in einem Notfall die Nummer 144 wählt, kommt zur Kantonalen Notrufzentrale in St. Gallen (KNZ). Dort entscheidet ein ausgebildeter Rettungssanitäter anhand der Schilderung des Falles, was zu unternehmen ist. Beim Rettungsdienst Regio 144 in Rüti wehrt man sich gegen den Vorwurf, Hilferufe nicht ernst zu nehmen. «Das Gegenteil ist der Fall. Wir rücken eher zu viel aus. Kritik kommt in diesem Fall zu uns, weil jeder Einsatz mit einer Rechnung verbunden ist», sagt Heinz Wagner.


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