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RATGEBER
 
Unfallversicherung: nicht zufrieden mit dem Minimum?
vom 06.09.10
Richard Eisler*
 
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Zu den existenziellen Unwägbarkeiten zählt das Unfallrisiko. Es kann jedermann treffen, meist unverhofft. Die Folgen können dramatisch sein. Wie bei der Krankenversicherung hat der Gesetzgeber deshalb gut daran getan, die Unfallversicherung für obligatorisch zu erklären. Diese übernimmt nicht nur Heilungskosten, sondern schützt auch vor den wirtschaftlichen Folgen wie etwa zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit. Die Unfallversicherung erbringt Rentenleistungen bei Tod und Invalidität und zahlt bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ein Taggeld. Die obligatorische Unfallversicherung versichert zurzeit einen Jahreslohn von maximal 126 000 Franken. Wem dieser Grundschutz noch nicht ausreicht, kann sich - mit einem Leistungsspektrum à discretion und entsprechenden Prämienkosten - über private Versicherungsgesellschaften und Krankenkassen zusätzlich versichern.

Durch Arbeitgeber versichert

Für die Mehrzahl der Arbeitnehmer in der Schweiz besteht grundsätzlich kein zusätzlicher Versicherungsbedarf. Angestellte sind nämlich gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) durch den Arbeitgeber gegen Berufsunfälle versichert. Wer mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber tätig ist, ist auch gegen die Folgen eines Unfalls während der Freizeit geschützt. Persönlicher Handlungsbedarf besteht für Angestellte mit Minipensen, für Rentner, Studenten, Schüler, Hausfrauen oder Nichterwerbstätige. Sie müssen sich bei der Krankenkasse gegen Nichtberufsunfälle versichern. Dadurch erhöht sich ihre Krankenkassenprämie. Umgekehrt gesagt: Wer bereits via Arbeitgeber gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert ist, kann dieses Risiko bei der Krankenkassengrundversicherung ohne weiteres ausschliessen. Dafür winkt ein Rabatt.

Generell gesehen bietet die Unfallversicherung gemäss UVG den umfassenderen Schutz als der Versicherungsschutz via Krankenversicherungsgesetz (KVG). UVG-Versicherte bekommen weder Franchise noch Selbstbehalte aufgehalst, und sie profitieren zudem von besseren Versicherungsleistungen. Wem die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung trotzdem nicht genügen, kann auf eigene Kosten den Versicherungsschutz verbessern. In freier Kombination können ausserdem zusätzliche Leistungen für den Todes- oder Invaliditätsfall, für den Fall vorübergehender Arbeitslosigkeit (Taggeld), für den Spitalaufenthalt (Spitaltaggeld) oder für die Abdeckung von Heilungskosten versichert werden. Die Prämien für solche Versicherungszusätze hängen vom Alter, dem Geschlecht und von der beruflichen Tätigkeit des Versicherten ab.

Genauer Preisvergleich

Auch wer das Unfallrisiko bei der Krankenkasse versichert hat, muss sich nicht mit dem Minimum bescheiden. KVG-Versicherte können im Rahmen der Zusatzversicherung zum Beispiel höhere Heilungskosten oder Aufenthalt in der Privat- oder Halbprivatabteilung des Spitals vereinbaren. Hier lohnt sich ein genauer Preisvergleich zwischen den Anbietern. Im Zusatzversicherungsbereich unterscheiden sich die Prämienkosten bekanntlich enorm. Die Zusatzversicherung kann für Krankheit und Unfall getrennt versichert werden.

 
* Richard Eisler ist Geschäftsführer des Internet-Vergleichsdienstes Comparis.ch.
 



 
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