Der Bezirksrat Bülach hat den Stimmrechtsrekurs der beiden ehemaligen Gemeinderäte Milos Alincic und Martin Bühler abgewiesen. Die beiden AltGemeinderäte warfen den Verantwortlichen des Bülacher Parlaments vor, die Kandidatur von Daniel Wülser für die Sozialbehörde unterschlagen zu haben (ZU/NBT berichteten). Sie bemängelten, dass der Rat über Wülsers Kandidatur nicht abgestimmt hatte und dessen Name während der gesamten Sitzung nicht gefallen war. Nun hat der Bezirksrat entschieden, dass der Gemeinderat bei der Abwicklung des Wahlgeschäfts gegen keine rechtlichen Vorgaben verstossen hat.
Und so begründet der Bezirksrat seinen Beschluss und folgt damit der Stellungnahme des Gemeinderates: Für die Vorbereitung einer Wahl ist die Interfraktionelle Kommission (IFK) zuständig. In dieser sitzt ein Mitglied aus jeder Fraktion, die Einblick in die Dossiers aller drei Kandidaten Rosa Pfister, Daniel Leonhardt und Daniel Wülser hatte. Allerdings konnte sich die IFK auf keinen Kandidaten einigen, weshalb die Fraktionen Wahlvorschläge unterbreiten mussten. Die fünf Fraktionspräsidenten hätten bestätigt, dass in ihren Fraktionen alle Ratsmitglieder über die drei Personen informiert worden seien. Weil niemand Daniel Wülser unterstützt habe, habe das Parlament über seine Bewerbung auch nicht abstimmen müssen. Auch, dass er nicht namentlich erwähnt worden sei, komme keinem rechtlichen Mangel gleich.
«Undemokratisches Vorgehen»
Obwohl der Bülacher Bezirksrat den Rekurs abweist, auferlegt er die Kosten nicht den Beschwerdeführern. Der Grund: Die korrekte Abwicklung des Wahlgeschäfts habe nicht auf Anhieb erkannt werden können. Milos Alincic und Martin Bühler «nehmen zwar zur Kenntnis, dass der Gemeinderat und sein Präsident nicht gegen Reglemente verstossen haben», bezeichnen das Vorgehen dennoch als äusserst undemokratisch.
«Wenn einem Bürger, der sich für ein Amt interessiert, nicht erklärt wird, was es braucht, um offizieller Kandidat zu werden, kann er seine Rechte nicht wahrnehmen», beklagen die beiden in einem Schreiben. Die Politiker nähmen ihre Pflichten als Volksvertreter nicht wahr, wenn sie die Bürger über Verfahren im Dunkeln liessen. «Dass Politikund Staatsverdrossenheit durch solche Erfahrungen weiter wachsen, ist nachvollziehbar.»
